Abgasnormen sind durch die Europäische Union in einer Übersicht festgelegt und bestimmen, wie viele Schadstoffe in den Abgasen von Fahrzeugen enthalten sein dürfen.
Übersicht der Abgasnormen
- Enthalten sind etwa Regelungen zu Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und andere Partikel. Dabei müssen die Hersteller von PKWs und anderen Fahrzeugen die jeweils geltenden Normen beachten und auch garantieren, dass die hergestellten Fahrzeuge diese eine festgelegte Zeit einhalten werden. Daraus bestimmt sich auch die Übersicht der Schadstoffklassen, welche Folgen für die Kfz-Steuer hat.
- Im Wesentlichen gibt es vier Schadstoffgruppen, die sich an den Abgasnormen orientieren: In der Schadstoffgruppe 1 werden alle Fahrzeuge eingeordnet, die mit Benzin oder Diesel fahren und keinen Katalysator haben. Auch alte Autos mit einem ungeregelten Katalysator (bei dem die Abgase durch einen Keramikblock hindurchgeleitet werden) gehören dieser Übersicht an; sie erhalten keine Plakette.
- In der Gruppe 2 erhalten Fahrzeuge eine rote Plakette, die in das Fenster geklebt wird. Hier sind Diesel-Fahrzeuge enthalten, welche die Euro-Abgasnormen 2 bis 5 erfüllen und einen geregelten Katalysator besitzen. Bei diesem wird der Sauerstoffgehalt in den Abgasen gemessen und dadurch ein optimales Kraftstoffverhältnis hergestellt, zudem erfolgt eine chemische Umwandlung der Abgase.
- Die Übersicht der Abgasnormen-Gruppe 3 enthält Diesel-Fahrzeuge, die einen Rußpartikelfilter eingebaut haben, diese erhalten dann eine gelbe Plakette. In der Gruppe 4 (grüne Plakette) sind die Fahrzeuge enthalten, welche das effektivste Filtersystem besitzen, etwa Benzin-Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator sowie Pkw, die mit Gas- oder Elektroantrieb fahren.
Bedeutung der Euro-Abgasnormen
- Die Übersicht der Abgasnormen, welche maximal erlaubte Schadstoffmengen in Abgasen festlegt, wird von der EU bestimmt. So durften nach der ersten Abgasnorm ab 1993 nur noch Benzin-Fahrzeuge neu zugelassen werden, die maximal 1130 mg Kohlenmonoxid pro Kilometer ausgestoßen haben. Nach der Euro-5-Abgasnorm durften dann ab 2011 nur noch mit Benzin betriebene Autos zugelassen werden, die maximal 1000 mg Kohlenmonoxid pro Kilometer abgeben. Für Diesel-Fahrzeuge und Lkw gelten jeweils andere Vorgaben.
- Nach dem Immissionsschutzgesetz können Städte Umweltzonen einrichten, in denen nur Fahrzeuge mit gelber oder grüner Abgasnormen-Plakette fahren dürfen. Diese orientieren sich also an der Übersicht der Schadstoffklassen. Das soll dazu dienen, die Feinstaubbelastung der Anwohner zu verringern. In weniger strengen Umweltzonen sind auch Pkws mit roter Plakette erlaubt - hier dürfen nur Autos ohne Plakette nicht fahren.
- Besonders betroffen davon sind Diesel-Fahrzeuge, da diese in der Übersicht der Abgasnormen und Schadstoffklassen strenger bewertet werden. Dies liegt daran, dass Diesel-Fahrzeuge in der Regel höhere Feinstaubemissionen aufweisen.
Eine Ausnahme gibt es für Oldtimer, also Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und weitgehend original erhalten sind. Diese benötigen entweder ein rotes Oldtimer-Kennzeichen oder ein H-Kennzeichen, welches sie als historisch ausweist. Solche Fahrzeuge haben normalerweise gar keinen Katalysator und würden daher auch keine Plakette nach der Übersicht der Abgasnormen bekommen, sie dürften also eigentlich nicht in Umweltzonen fahren. Stattdessen gibt es aber Ausnahmeregelungen, sodass Oldtimer von der Limitierung der Umweltzonen ausgenommen sind.
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