Eine Unternehmung zeichnet bestimmte Handlungsweisen, Aktivitäten und Maßnahmen aus, die alle durch insgesamt drei Prinzipien bestimmt werden. Erwerbswirtschaftliches Prinzip ist eines davon. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip und das Prinzip des finanzwirtschaftlichen Gleichgewichts sind die anderen beiden.
Erwerbswirtschaftliches Prinzip - Gewinnmaximierung
- Für Betriebe und Unternehmen ist in einem marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem das Anwenden des erwerbswirtschaftlichen Prinzips von großer Wichtigkeit. Es bedeutet das Streben nach maximalem Gewinn (Gewinnmaximierung), was die Minimierung von Verlust (Verlustminimierung) einschließt.
- Das Streben ist zudem gerichtet auf angemessene Kapitalverzinsung (Angemessenheitsprinzip) und auf maximale Rentabilität. Unternehmungen haben die Maximierung des Marktanteils zum Ziel.
- Unternehmen mit Anteilseignern streben nach größtem Shareholder Value, der sich im Allgemeinen in einer entsprechend hohen Dividende und einem hohen Kurswert der Einlagen zeigt. Im Gegensatz dazu steht in einer staatlich gelenkten Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft) die Staatsplanerfüllung im Vordergrund.
Marktwirtschaft und Planwirtschaft
- Erwerbswirtschaftliches Prinzip ist der Leitsatz einer Unternehmung, das Ziel des Wirtschaftens ist der Gewinn. Einen Gegensatz und eine Ergänzung dazu bildet das Bedarfsdeckungsprinzip, dessen Ziel darin besteht, die bloße Versorgung mit Gütern zu sichern. Private Unternehmen in einem freien marktwirtschaftlichen System arbeiten nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip.
- Für Unternehmen der Planwirtschaft gilt hingegen ausschließlich das Bedarfsdeckungsprinzip.
Jene sozialen Einrichtungen und öffentlichen Betriebe, die nach Gemeinschaftsprinzip handeln, unterliegen dem Prinzip der Kostendeckung. Sie müssen ihre Kosten mit Erlösen bestreiten.
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