Wer in Deutschland eine Straftat begeht und dabei mindestens 14 Jahre alt ist, wird in einem Strafregister erfasst. Erfasste und noch nicht gelöschte Straftaten können sich bei der Bewerbung für einen bestimmten Job auch zu einem späteren Zeitpunkt als hinderlich erweisen.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Um ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen zu können, müssen Sie im Besitz eines Personalausweises (damit 14 Jahre und älter) und am jeweiligen Antragsort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sein.
- Ein normales oder erweitertes polizeiliches Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister ausgestellt. Beim Bundesamt für Justiz erfolgt je nach Schwere der Straftat für eine gesetzlich geregelte Zeit eine zentrale Speicherung.
- Sie erhalten unterschiedliche Arten, so zum Beispiel das Führungszeugnis für private Zwecke oder für Behörden. Möchten Sie ehrenamtlich oder hauptberuflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis.
- Bei der Antragstellung legen Sie in diesem Fall ist eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vor.
So beantragen Sie das Zeugnis
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erhalten Sie auf Antrag beim örtlichen Bürgerbüro. Sind Sie nicht in Deutschland polizeilich gemeldet, beantragen Sie das Dokument direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn.
- Für die Antragstellung sind als erforderliche Unterlagen der Personalausweis oder Reisepass sowie die schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen. Ihren Antrag sendet die örtliche Meldebehörde an das Bundeszentralregister. Im Regelfall stellt die Behörde in Bonn ein angefordertes Dokument innerhalb von 14 Tagen aus.
- Können Sie nicht selbst auf dem Amt zur Antragstellung erscheinen, kann das eine von Ihnen bevollmächtigte Person (Bote) übernehmen. Den Antrag sollten Sie vorher ausgefüllt und unterschrieben haben.
Tipp: Sind Sie ehrenamtlich in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung tätig, erhalten Sie solch ein Zeugnis gebührenfrei. Die Gebührenbefreiung gilt bei einem Ehrenamt und auch für ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ).
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