Manche Schulen haben ein schlechtes Beispiel abgegeben - doch die Gefahr für Kinder und Jugendliche, gerade in Bereichen Opfer sexueller oder sexualisierter Gewalt zu werden, in denen sie eigentlich einer besonderen Fürsorge anvertraut sind, ist besonders hoch. Ein erweitertes Führungszeugnis soll diese Gefahren zumindest etwas eindämmen.
Erweitertes Führungszeugnis beantragen
- Zuständig ist die Meldebehörde am Ort Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Finden Sie also zunächst die Adresse des Einwohnermelde- bzw. Bürgeramtes heraus.
- Sollten Sie keinen Wohnsitz im Inland haben, müssen Sie Ihren Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn richten. Die Adresse lautet wie folgt: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn.
- Denken Sie daran, dass Sie das Führungszeugnis in aller Regel nur persönlich beantragen können.
- Bei der Behörde müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten: Ihren Personalausweis oder Reisepass und - falls Sie das Führungszeugnis für ein minderjähriges Kind beantragen wollen - den Kinderreiseausweis.
- Für den Auszug aus dem Zentralregister wird zudem eine Gebühr von 13 Euro erhoben.
- Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, dann sollten Sie zudem deren Adresse im Kopf haben. Dorthin wird das Zeugnis nämlich meist direkt geschickt.
Polizeiliches Register einsehen
- Auch wenn Sie ein polizeiliches Führungszeugnis nicht für Ihren Arbeitgeber benötigen, können Sie ab dem 14. Lebensjahr jederzeit ein Führungszeugnis erhalten, vgl. § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
- Wenn Sie ein polizeiliches Führungszeugnis für Ihren Arbeitgeber benötigen, dann sollten Sie vorher mit ihm klären, wer die Kosten dafür übernimmt.
- Beachten Sie, dass das Führungszeugnis aus Datenschutzgründen an keine andere Person als den Antragsteller übersandt wird, auf Behörden trifft dies jedoch nicht zu.
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis können Sie relativ schnell beantragen. Beachten Sie aber, dass die Übersendung einige Wochen dauern kann.
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