- Wenn Sie sich um eine Stelle bewerben, in der Sie mit Kinder- und Jugendarbeit betraut werden, zum Beispiel als Lehrer, Kindergärtner, Mitarbeiter des Jugendamtes oder auch Bademeister oder Busfahrer, wird Ihr Arbeitgeber Sie auffordern, ein großes Führungszeugnis vorzulegen.
- Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass Menschen mit einem vermuteten Hang zu Straftaten gegen Kinder, insbesondere zu Sexual- oder Gewaltdelikten, Zugang zu besonderen Vertrauenspositionen erhalten.
- Während im kleinen Führungszeugnis alle Eintragungen nach bestimmten Zeitabläufen gelöscht und kleinere Verurteilungen zu Geldstrafen von unter 90 Tagessätzen gar nicht erfasst werden, enthält das erweiterte Führungszeugnis Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten für unbegrenzte Zeit, sogar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Also werden hinsichtlich dieser Delikte auch Verfahrenseinstellungen und Freisprüche mit aufgenommen.
So beantragen Sie Ihr großes Führungszeugnis
- Beantragen Sie das Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt an Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz.
- Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig.
- Den Antrag können Sie entweder durch persönliche Vorsprache mit Vorlage Ihres Reisepasses oder Personalausweises stellen oder ihn schriftlich einreichen.
- Ihr schriftlicher Antrag muss Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren vollständigen Namen und den Geburtsnamen Ihrer Mutter, Ihre Anschrift und Unterschrift enthalten. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt sein.
- Außerdem müssen Sie den Zweck angeben, für den Sie ein großes Führungszeugnis benötigen, nennen Sie also den Arbeitgeber und beschreiben Sie kurz die geplante Stelle. Sollte Ihr Arbeitgeber eine Behörde sein, sendet das Einwohnermeldeamt das Zeugnis direkt an die mitgeteilte Behördenanschrift.
- Die Dauer des Verfahrens beträgt etwa eine bis drei Wochen, die Kosten belaufen sich auf 13 €.
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