Alle Kategorien
Suche

Erbe wohnt im Ausland - was tun?

Inhaltsverzeichnis

Erben kompetent ermitteln.
Erben kompetent ermitteln.
Bei Erbschaften muss oft der Erbe ermittelt oder benachrichtigt werden. Wohnt der Erbe im Ausland, müssen Sie, wenn Sie ebenfalls gesetzlicher Erbe sind, sich bemühen, den Erben ausfindig zu machen. Sie riskieren, irgendwann später in Anspruch genommen zu werden.

Sind Sie nach Eintritt eines Erbfalls gesetzlicher Erbe und müssen Ihr Erbe mit einem anderen gesetzlichen Erben teilen, kann es organisatorische Probleme geben, wenn Ihr Miterbe im Ausland wohnt.

Keine Amtspflicht zu Ermittlungen im Ausland

  • Das Nachlassgericht muss allenfalls dann von Amts wegen den weiteren gesetzlichen Erben ermitteln, wenn es Anhaltspunkte hat, wo es suchen muss. Gehen Sie davon aus, dass die Nachlassgerichte angesichts des zu erwartenden Rechercheaufwands wenig Interesse daran haben, sich diesbezüglich zu engagieren.
  • Die Ermittlung des Erben im Ausland sollte aber in Ihrem Interesse liegen. Übernehmen Sie den kompletten Nachlass, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Miterbe eines Tages auftaucht und seinen Anteil am Erbe von Ihnen einfordert.

Ermittler recherchiert, wo Erbe wohnt

  • Sie sollten sich also bemühen, Ihren Miterben im Ausland ausfindig zu machen und alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen.
  • Sie können auch einen professionellen Erbenermittler beauftragen, der in Ihrem Auftrag recherchiert, wo der Miterbe im Ausland wohnt. Gehen Sie davon aus, dass er 10-20 % des Nachlasswertes als Honorar verlangt.

Risiko der Bestellung eines Nachlasspflegers

  • Ihr Interesse an der Ermittlung des Erben im Ausland begründet sich vor allem aber aus dem Umstand, dass das Nachlassgericht zur Sicherung des Nachlasses bis zur Annahme der Erbschaft durch alle Erben für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen hat. Dazu kann das Nachlassgericht Bankkonten sperren, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren oder Kostbarkeiten anordnen und für den Erben im Ausland einen Nachlasspfleger bestellen.
  • Sie müssen sich dann zunächst mit dem Nachlasspfleger auseinandersetzen. Möchten Sie eine ererbte Immobilie verkaufen, dürfte es für Sie schwierig werden, da der Nachlassverwalter nicht einschätzen kann, inwieweit Ihr Miterbe ebenfalls an einem Verkauf interessiert ist.
  • Sind Sie selbst nicht Erbe und kann auch der Erbe im Ausland nicht ermittelt werden, kann das Nachlassgericht den Fiskus als Erben bestimmen.
  • Ihr Miterbe im Ausland kann das Erbe ausschlagen. Die Frist zur Ausschlagung beginnt in dem Zeitpunkt, zu dem er vom Erbfall Kenntnis erlangt, und beträgt sechs Wochen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: