Alle Kategorien
Suche

Elterngeld - Steuerklasse wechseln

Inhaltsverzeichnis

Das Elterngeld ermöglicht Familien ihr Kind selbst zu betreuen und unterstützt finanziell.
Das Elterngeld ermöglicht Familien ihr Kind selbst zu betreuen und unterstützt finanziell. © Jonathan Borba / unsplash.com
Wenn Nachwuchs unterwegs ist, müssen einige Dinge im Vorhinein geregelt werden. Unter anderem auch die finanzielle Situation der Eltern. Damit die Eltern nach der Geburt ihren Lebensunterhalt finanziell halten können, hilft das Elterngeld für einen Ausgleich. Um dies zu optimieren, gibt es die Möglichkeit vor Geburt die Steuerklasse zu wechseln. Mit Antworten auf die richtigen Fragen stellt der Elterngeldantrag kein Problem mehr dar.

Worum geht es beim Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche finanzielle Leistung für Eltern von Säuglingen oder Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind nach der Geburt selbst zu erziehen und zu betreuen. Das Elterngeld soll genau diese Situation finanziell ausgleichen, da die Eltern nach der Geburt ihres Kindes weniger Einkommen zur Verfügung haben, da sie zeitweise wenig oder gar nicht arbeiten. 

Das Elterngeld unterstützt dabei die finanzielle Lebensgrundlage der Familie zu sichern. Das Elterngeld können auch Eltern in Anspruch nehmen, die vor der Geburt des Kindes gar kein Einkommen hatten. 

Es gibt verschiedene Varianten Elterngeld zu beziehen. Diese sind: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Varianten des Elterngeldes

Elterngeld ist nicht gleich Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes ist von der persönlichen Lebenssituation der Eltern abhängig sowie von der gewählten Elterngeld-Variante, für die sich die Eltern bei ihrem Antrag entschieden haben.

Basiselterngeld 

Das Basiselterngeld kann bis zu den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes beantragt werden. Wenn beide Elternteile das Elterngeld beantragen, kann das Elterngeld bis zu vierzehn Monate in Anspruch genommen werden, wenn ein Partner nach der Geburt weniger Einkommen zur Verfügung hat als der andere. Diese zusätzlichen Monate nennt man auch "Partnermonate".

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld. Das ElterngeldPlus kann somit bis zu 24 Lebensmonate des Kindes ausbezahlt werden. 

Partnerschaftsbonus

Beim Partnerschaftsbonus können bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus beantragt werden, wenn beide Elternteile in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten. 

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie den Partnerschaftsbonus für sich nutzen. 

Wie berechnet sich das Elterngeld?

Das Basiselterngeld ist die Grundlage für sämtliche Varianten. Dieses wird berechnet anhand der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes, auch als Bemessungszeitraum bezeichnet. Maßgebend für die Höhe des späteren Elterngeldes ist das Netto-Einkommen in diesem Bemessungszeitraum. Von diesem Netto-Einkommen erhalten Sie dann maximal 65 % als Basiselterngeld pro Monat.

Wie kann die Höhe des Elterngeldes durch Steuerklassenwechsel optimiert werden?

Verheiratete Angestellte mit Erwerbseinkommen

Ausgangssituation bei einer Optimierung durch einen Steuerklassenwechsel ist, dass im Bemessungszeitraum des Elternteiles, das nach Geburt des Kindes am meisten Elterngeld bezieht, ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, also als angestellter Arbeitnehmer, vorliegt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Elternteile verheiratet sein müssen, damit ein Steuerklassenwechsel überhaupt in Frage kommen kann. 

Bei der Ermittlung des Elterngeldes ist das Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt maßgebend. Die Steuerklasse, welche Einfluss auf das monatliche Netto-Gehalt eines Arbeitnehmers hat, spielt dabei eine erhebliche Rolle bei der Optimierung des späteren Elterngeldbezugs. 

Bei verheirateten Arbeitnehmern gibt es die Möglichkeit des Steuerklassenwechsels von beispielsweise beide vier auf ein Elternteil 5 und der andere Elternteil 3. In der Regel wechselt der Elternteil in die Steuerklasse 3, der nach Geburt des Kindes am längsten Elterngeld beziehen möchte.

Steuerklasse von 4 auf 3 wechseln

Da die Elterngeldstelle die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes für die Berechnung des künftigen Elterngeldes heranzieht, muss auch der Steuerklassenwechsel von 4 auf 3 innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Wichtig zu wissen ist, dass der Steuerklassenwechsel so früh wie möglich beantragt werden sollte, damit er sich überhaupt auswirken kann.  Die Elterngeldstelle berücksichtigt die steuerlichen Abzugsmerkmale nur dann, wenn sie im Bemessungszeitraum überwiegend vorliegen. 

Das heißt, dass der Steuerklassenwechsel am sinnvollsten bereits vor Feststellung einer Schwangerschaft beantragt werden sollte, da die Zeiten des Mutterschutzes bei der Berechnung es Elterngeldes nicht eingerechnet werden. Da die Elterngeldstelle nur Monate berücksichtig, in denen Erwerbseinkommen vorlag. 

Die Berechnung des künftigen Elterngeldes kann zunächst sehr kompliziert wirken. Allerdings macht es bereits bei der Planung von Nachwuchs Sinn, sich bereits vor Beginn einer Schwangerschaft sich zu Informieren, welche Möglichkeiten es für finanzielle Unterstützung gibt. 

Um selbst eine erste Einschätzung für die Höhe des künftigen Elterngeldes zu bekommen, gibt es mittlerweile viele Elterngeld-Rechner, welche man zunächst in Betracht ziehen kann. Daneben bieten auch viele Institutionen oder Frauenärzte Beratungsstellen an, welche man für die Optimierung der finanziellen Hilfe aufsuchen kann.

Auf jeden Fall lohnt es sich, sich darüber zu informieren und das Elterngeld so gut wie möglich zu optimieren.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
Teilen: