Elterngeld ermitteln: So einfach geht es
Eigentlich müssen Sie sich überhaupt keine Gedanken um die Ermittlung des Elterngeldes machen. Das Elterngeld-Netto wird von der Elterngeldstelle ermittelt. Aber bestimmt möchten Sie trotzdem ungefähr wissen, welchen Betrag Sie monatlich erhalten.
Die Elterngeldstelle setzt auf ein vereinfachtes Berechnungsverfahren. Relevant ist Ihr Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Falls Sie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld erhalten haben, wird dies aber nicht berücksichtigt. Berechnet wird das Elterngeld wie folgt:
- Das Brutto-Einkommen der letzten 12 Monate wird ermittelt.
- Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit wird die Werbungskostenpauschale abgezogen.
- Der Restbetrag wird durch 12 dividiert.
- Nun werden Steuern und Sozialabgaben als pauschale Beträge abgezogen.
- Aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Abzüge ergibt sich das Elterngeld-Netto.
Beachten Sie aber, dass das maximale Elterngeld-Netto bei 2.770 Euro liegt. Was darüber hinausgeht, ist nicht relevant und auszahlbar.
Werden immer pauschale Steuern abgezogen?
Von dem Brutto-Monatseinkommen werden pauschal Einkommensteuer, Soli-Zuschlag und (falls relevant) Kirchensteuer abgezogen. Falls Sie jedoch einen Minijob ausführen, zahlen Sie normalerweise keine Steuern. In dem Fall werden bei der Berechnung des Elterngeldes auch keine Steuern abgezogen.
Als Abzugsmerkmale werden die Daten des Finanzamtes verwendet. Hierzu gehören die Steuerklasse, Kinderfreibeträge und weitere Angaben.
Möglicherweise sind Sie selbständig und verfügen gleichzeitig über eine nichtselbstständige Beschäftigung. In dem Fall wird die Steuerklasse der nichtselbstständigen Beschäftigung herangezogen.
Wie hoch sind die Sozialabgaben-Abzüge?
Beiträge zur Sozialversicherung werden abgezogen, sofern Sie in den Bereichen auch versicherungspflichtig waren. Es werden für die Kranken- und Pflegeversicherung 9%, für die Rentenversicherung 10% und für die Arbeitslosenversicherung 2% abgezogen.
Falls Sie privat krankenversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, werden demzufolge keine 9% abgezogen.
Für Mini-Jobber mit Einkommen bis zu 520 Euro im Monat gibt es keine derartigen Abzüge. Bei Midi-Jobbern (also zwischen 520 und 2.000 Euro) werden niedrigere Prozentsätze abgezogen.
Elterngeldberechnung teils ziemlich komplex
Die Elterngeldberechnung kann ganz schön komplex ausfallen. Aber zum Glück gibt es Elterngeldrechner, die Sie bei Bedarf verwenden können. In den Elterngeldrechner geben Sie alle relevanten Daten ein. Schon wird ein Ergebnis geliefert, welches aber nur als Anhaltspunkt gilt.
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