Die Meldepflicht in Deutschland
- Jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz unterhält, ist verpflichtet, diesen anzumelden. Sobald Sie umziehen, sollten Sie sich innerhalb einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung beim Einwohnermeldeamt melden. Dort müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
- Für das Anmelden des neuen Wohnsitzes fällt eine geringe Gebühr an. Der alte Wohnsitz wird dann von Amts wegen abgemeldet. Sie müssen seit dem Jahre 2004 nicht mehr zusätzlich die Abmeldung des alten Wohnsitzes beantragen. Das Einwohnermeldeamt oder Bezirksamt übermittelt die Daten an die Behörde, die vorab zuständig war. Dies geschieht ohne einen Antrag des Bürgers.
- Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht oder wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche nach Umzug anmelden, wird ein Bußgeld fällig. Die Höhe dieses Bußgeldes ist von Bundesland zu Bundesland und unterschiedlich hoch. Es kommt hierbei auch immer darauf an, welche Gründe Sie für Ihr Versäumnis vorbringen und wie viel Zeit vergangen ist. Vorteilhaft ist sicherlich, dass Sie zur Anmeldung keinen Mietvertrag vorlegen müssen. So kommt es darauf an, was Sie für Angaben zu dem Zeitpunkt Ihres Umzugs machen. Ein Beleg ist nicht erforderlich.
Wann jemand von Amts wegen abgemeldet werden kann
- Eine Person wird immer dann von Amts wegen abgemeldet, wenn sie umgezogen ist und einen neuen Wohnsitz angemeldet hat. Dann überträgt die aktuell zuständige Behörde die Daten an die vorher zuständige Behörde und es erfolgt eine Abmeldung.
- Die Abmeldung von Amts wegen kann auch dann erfolgen, wenn eine Person gestorben ist. Hier ist es entweder so, dass die Meldebehörde dies von anderen Ämtern oder von den Hinterbliebenen erfährt. Erfährt sie es von den Hinterbliebenen, so erfolgt die Abmeldung auf Antrag der Hinterbliebenen.
Die Rechtsfolgen der Abmeldung
- Wenn der Wohnsitz einer Person in Deutschland von Amts wegen oder auf Antrag abgemeldet wurde und diese trotzdem noch unangemeldet hier lebt, muss diese Person einige Rechtsfolgen hinnehmen. Sie sollten wissen, dass Sie nur kirchensteuerpflichtig sind, wenn Sie angemeldet sind.
- Wer nicht angemeldet ist, kann kein Fahrzeug auf seinen Namen zulassen. Darüber hinaus dürfen Sie auch keine Leistungen auf kommunaler Ebene beziehen. Sie können dann auch nicht mehr an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen.
- Wer verheiratet ist und einen Wohnsitz angemeldet hat, sollte wissen, dass sein Familienbuch dann an dem Ort der Meldung aufbewahrt wird. Nach der Abmeldung wird es im Standesamt 1 in Berlin aufgehoben.
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