Was Sie benötigen
- den genauen Ist-Zustand Ihrer Versicherungssituation
- gute informationen über Leistungen der GKV`s
- einen Überblick über Ihre Bedürfnisse
Der Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse hat seine Gesetze
Jeder sozialversicherte Arbeitnehmer, der ein Jahresgehalt unter 49.500 € bezieht (Stand 2011), befindet sich automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse. Einen gesonderten Eintritt in Pflichtkrankenkassen bedarf es da nicht.
- Sollten Sie zu jenen gehören, die nicht versichert sind und die nun den Eintritt in eine Pflichtkrankenkasse planen, müssen Sie auf einiges achten.
- Waren oder sind Sie in einer privaten Krankenkasse, ist der Eintritt in Pflichtkrankenkassen nur möglich, wenn Sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln, dessen Brutto-Jahreseinkommen unter 49.500 € liegt (Stand 2011).
- Wenn Sie überhaupt nicht krankenversichert sind, müssen Sie prüfen, wo Sie zuletzt versichert waren. Sollten Sie in einer Pflichtkrankenkasse gewesen sein, also in einer GKV, dann ist diese verpflichtet, Sie wieder aufzunehmen, auch wenn Sie über 55 Jahre alt sind.
Auch bei Pflichtkrankenkassen kann eine Auswahl getroffen werden
Treten Sie in ein Arbeitsverhältnis ein und sind unter 55 Jahre, können Sie unter den Anbietern eine Auswahl nach Ihren Bedürfnissen treffen.
- Dazu rufen Sie am besten im Internet ein Vergleichsportal für GKV `s auf, um so Ihren Beitritt zu einer Pflichtkrankenkasse zu planen.
- Schreiben Sie sich auf, welche Leistungen Sie von einer Krankenkasse erwarten.
- Sind Sie gesund und legen Wert auf Fitness und Vorsorge, dann suchen Sie sich die Kassen heraus, die dieses in deren Angebot führen.
- Sie sollten auch vor dem Eintritt darauf achten, ob diese einen monatlichen Zusatzbeitrag von Ihren Versicherten fordern, und wie hoch dieser wäre.
- Wählen Sie eine Pflichtkasse, die zurzeit keinen Zusatzbeitrag erhebt. Falls sich dies während der Versicherungszeit ändert, greift das Sonderkündigungsrecht, sodass Sie kündigen und eine Mitgliedshaft bei einer anderen Pflichtkrankenkasse wählen können.
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