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Einmal privat versichert, immer privat versichert?

Viele Verbraucher müssen auf Dauer privat krankenversichert bleiben
Viele Verbraucher müssen auf Dauer privat krankenversichert bleiben
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme, die private sowie die gesetzliche Krankenversicherung. Vielleicht stellen Sie sich die Frage, ob einmal privat versichert gleichzeitig bedeutet, dass Sie immer privat versichert bleiben müssen. Diesbezüglich gibt es einige Regelungen zu beachten, wie beispielsweise die Voraussetzungen für einen Rückwechsel in die GKV.

Unter welchen Voraussetzungen einmal privat Versicherte wechseln können

Meistens ist es so, dass Verbraucher, die einmal privat versichert sind, immer privat versichert bleiben müssen.

  • Was den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung angeht, existieren in Deutschland strenge Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Es ist keineswegs einfach möglich, sich zwischen der PKV und der GKV zu entscheiden, wenn Sie schon immer privat versichert waren.
  • Ein Grund, der eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erlaubt, ist die Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze. Dies ist ausschließlich für Arbeitnehmer von Bedeutung, die sich wegen ihres hohen Einkommens oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung versichern konnten. Sinkt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
  • Es ist selten so, dass das Einkommen sinkt, sodass dieser Grund für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung häufig theoretischer Natur ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass eine bisher selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird und Sie als privat Krankenversicherter wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren. Unter dieser Voraussetzung ist ein Wechsel möglich.

Manche Personen müssen immer privat versichert bleiben

  • Manche einmal privat versicherten Personen müssen immer privat versichert bleiben, auch wenn sie die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen können. Dies trifft auf Verbraucher zu, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ist dies der Fall, ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.
  • Insbesondere Arbeitnehmer, die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und zukünftig in die GKV wechseln möchten, sollten rechtzeitig vor dem 55. Lebensjahr für eine Reduzierung ihres Einkommens sorgen. Dies kann beispielsweise durch eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit geschehen.

Der Wechsel zurück in die GKV ist mit zahlreichen Auflagen verbunden und ist für viele Verbraucher, die privat krankenversichert sind, nicht möglich.  Der Wechsel von der GKV in eine private Krankenkasse ist hingegen deutlich einfacher. Denn sowohl Selbstständige und Freiberufler als auch Beamte und Studenten können sich frei zwischen beiden Krankenversicherungssystem entscheiden. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

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