Alle Kategorien
Suche

Einkommensteuererklärung - Belege einreichen leicht gemacht

Inhaltsverzeichnis

Die Einkommensteuerklärung erfordert auch Belege
Die Einkommensteuerklärung erfordert auch Belege
Wer seine Einkommensteuererklärung auf elektronischen Wege einreicht, muss oft gar keine oder wesentlich weniger Belege einreichen. Wer seine Einkommensteuererklärung dagegen weiterhin in Papierform einreicht, hat hier meist einen größeren Aufwand.

Was Sie benötigen

  • ELSTER

Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege

  • Wenn Sie jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sollten Sie dies nach Möglichkeit auf elektronischem Wege über ELSTER - dem Steuerprogramm der Finanzverwaltung - tun.
  • Das Steuerprogramm und eventuelle Updates können Sie kostenlos im Internet herunterladen, eine Alternative sind im Handel erhältliche Steuerprogramme, die mit ELSTER kompatibel sind.
  • Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung online abgeben, brauchen Sie lediglich gesetzlich vorgeschriebene Belege einreichen. Dazu gehören z. B. Bescheinigungen über Lohn- und Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld), Spendenbescheinigungen, Nachweise über Unterhaltsbedürftigkeit und eine eventuelle Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge, bei Unternehmern zudem Unterlagen über die Gewinnermittlung.
  • Wenn Sie Ihre Steuererklärung online mit einer elektronischen Signatur versehen an das Finanzamt übermitteln können, brauchen Sie auch keinen unterschriebenen Ausdruck an das Finanzamt zu schicken.
  • Über ELSTER können Sie sich dann direkt ein Anschreiben an das zuständige Finanzamt ausdrucken lassen, auf dem Sie angeben können, welche Belege Sie einreichen. Diese stecken Sie dann in Kopie zusammen mit dem Anschreiben in einen Briefumschlag und schicken ihn an das Finanzamt. Sie sollten keine Originalbelege, sondern nur Kopien einreichen; nur die Bescheinigung über gezahlte Altersvorsorgebeträge muss im Original vorgelegt werden.

Belege einreichen oder aufbewahren

  • Auch wenn Sie nicht alle Belege einreichen, müssen Sie diese auf jeden Fall aufheben, bis Sie einen bestandskräftigen Steuerbescheid haben.
  • Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung lieber in Papierform abgeben, dann müssen Sie zusammen mit den entsprechenden Formularen alle Belege einreichen, mit denen Sie steuermindernde Tatbestände anführen, wie z. B. Fortbildungskosten oder weitere Werbungskosten.
  • Je nach Anzahl der einzureichenden Belege erleichtern Sie dem Finanzbeamten die Arbeit, wenn Sie diese sortiert und mit der Ziffer versehen, die sich auf die entsprechende Zeile in der Steuererklärung bezieht, einreichen.            
Teilen: