Alle Kategorien
Suche

Einheits-Aktenzeichen - eine Definition

Nicht immer von Transparenz geprägt - die Steuererklärung und ihre Begrifflichkeiten
Nicht immer von Transparenz geprägt - die Steuererklärung und ihre Begrifflichkeiten © Initiative_Echte_Soziale_Marktwirtschaft_(IESM) / Pixelio
Die weite Welt der Steuern und Finanzen hat es bekanntlich "in sich". Zwar soll dem Steuerzahler beispielsweise mit Blick auf die Erstellung seiner Einkommenssteuererklärung mit dem "Elster"-Programm ein wenig Arbeit "abgenommen" und im Zuge dessen der bürokratische Aufwand erleichtert werden. Aber dennoch scheiden sich mitunter die Geister, wenn unbekannte Begrifflichkeiten wie Einheits-Aktenzeichen und Co. auftauchen. Das ist darunter zu verstehen:

Das Einheits-Aktenzeichen - das ist darunter zu verstehen

  • Grundsätzlich ist unter dem Einheitswert der steuerliche Bemessungswert im Hinblick auf das vorhandene Betriebsvermögen sowie auf die damit verbundenen Grundstücke zu verstehen.
  • Diesbezüglich findet allerdings gleichwohl der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Berücksichtigung. 
  • Darüber hinaus zählt zu besagtem Einheitswert auch das sonstige Grundvermögen des Steuerzahlers.
  • Diese Aspekte spielen vornehmlich in Bezug auf die Berechnung der Grunderwerbssteuer, der Grund- sowie der Schenkungs- und Erbschaftssteuer eine wesentliche Rolle.
  • Auch ist besagter Einheitswert die Grundlage für die Berechnung weiterer Gebühren und Abgaben - beispielsweise mit Blick auf die sozialversicherungsspezifischen Beitragsbemessungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, die Bodenwertabgabe und so weiter.

Grundlageninformationen zum Einheits-Aktenzeichen

  • Im Zusammenhang mit dem Einheits-Aktenzeichen bzw. dem Einheitswert-Aktenzeichen sind die Vorschriften gemäß §§ 19 bis 56 und der § 60 des Bewertungsgesetzes von Relevanz.
  • Das Einheits-Aktenzeichen im Formular Ihrer Steuererklärung befindet sich in der Anlage V und ist - je nach Bundesland - 10- bis 17-stellig.
  • Dabei stehen drei numerische Zeichen am Anfang, woraufhin sieben bis 14 alpha-numerische Zeichen folgen. Zu berücksichtigen ist diesbezüglich jedoch, dass die Ziffer 0 nicht eingetragen werden darf.
  • Das Einheits-Aktenzeichen ist nach folgendem Schema konzipiert: Die ersten drei Stellen stehen für das jeweils zuständige Finanzamt, die folgenden drei sind die Kennziffer für die Gemeinde. Die dann folgenden Ziffern stehen für die Straße, die drei nächsten für die Hausnummer. Es folgen drei zusätzliche Ziffern für die sogenannte Unternummer sowie eine Ziffer als Prüfziffer.

Übrigens kommt es mitunter vor, dass das Einheitswert-Aktenzeichen mit den Buchungsziffern der spezifischen Grundsteuerstellen der Städte und Gemeinden verwechselt wird. Bei Fragen zur Steuererklärung steht jedoch der zuständige Sachbearbeiter Ihres Finanzamtes in der Regel gerne Rede und Antwort.

Teilen: