Die Tätigkeiten, die den Merkmalen einer der verschiedenen Entgeltgruppen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entsprechen, reichen von "einfachsten Tätigkeiten" in der Entgeltgruppe 1 bis zur Entgeltgruppe 15, wo unter anderem eine abeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung mit einer entsprechenden Tätigkeit erforderlich ist. Bei der Entgeltgruppe 6, die sozusagen im "unteren Mittelfeld" liegt, sind "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" gefordert.
Die Merkmale der Entgeltgruppe 6 TV-L
- Die Tarifsprache entspricht nicht immer der "Normalsprache": Womöglich haben Sie das Gefühl, in verschiedenen Arbeitsbereichen gründliche Kenntnisse zu haben - und doch entsprechen Ihre Kenntnisse nicht den Anforderungen der Kenntnisse der Entgeltgruppe 6.
- Einen ersten Aufschluss darüber, was mit diesen "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" gemeint ist, bietet die Protokollerklärung Nummer 6 zu den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen, die für den Verwaltungsdienst gelten. Diese Protokollerklärung ist ebenso verbindlich wie der übrige Tarifvertragstext.
- Gemäß der Protokollerklärung Nummer 6 müssen sich die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse zumindest nicht auf das gesamte Verwaltungsgebiet erstrecken, in dem der jeweilige Beschäftigte arbeitet. Arbeiten Sie beispielsweise in einem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, dann müssen sich Ihre gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse nicht auf jeden Bereich beziehen, der hier einschlägig ist (also zum Beispiel die gesamten Bereiche der Statistik).
Eigenschaften der Tarifmerkmale
- Um Licht ins Dunkel des Tarifdschungels zu bringen, hat das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Entscheidungen die unterschiedlichen Merkmale der Entgeltgruppen näher erläutert. Zunächst ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" natürlich mehr sind als nur "gründliche Fachkenntnisse", die in Entgeltgruppe 5 gefordert sind.
- Sind die Fachkenntnisse nicht nur gründlich, sondern auch vielseitig, bedeutet dies eine Steigerung der Kenntnisse im Hinblick auf die Menge. Haben Sie vielseitige Fachkenntnisse, wissen Sie quasi in vielen Bereichen fachlich Bescheid und nicht nur in einem sehr eingegrenzten Bereich.
- Damit Ihre Fachkenntisse auch als "gründlich" qualifiziert werden können, genügt es nicht, dass Sie lediglich über oberflächliche Kenntnisse in einem Bereich verfügen. Nach der Protokollerklärung Nummer 7 sind zum Beispiel "nähere Kenntnisse von Gesetzen" nötig.
Eine Berufsausbildung kann ein Hinweis sein
- Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann ist dies ein Hinweise darauf, dass für Ihre Tätigkeit auch gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sind. Es reicht allerdings nicht aus, eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen zu können - Sie müssen die darin erworbenen Kenntnisse auch für die Arbeit benötigen.
- Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Tariftextes: Hiernach muss die Tätigkeit des Beschäftigten die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse "erfordern". Wenn er sie hat, ohne sie für seine Tätigkeit zu benötigen, nützt ihm das daher wenig.
Wer nach der Entgeltgruppe 6 des TV-L eingruppiert werden möchte, dessen Tätigkeit muss bestimmte Anforderungen erfüllen. In diesen Anforderungen unterscheidet sie sich von der nächstniedrigeren und nächsthöheren Entgeltgruppe.
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