Generelles zum Eingliederungsgeld
Leistungen, die als Eingliederungsgeld bezeichnet werden, können Einmalzahlungen, fortlaufende Zahlungen oder auch Darlehen sein. Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Hier einige Beispiele:
- Sie wollen sich nach längerer Arbeitslosigkeit selbstständig machen und diese Tätigkeit ist so angelegt, dass es Ihr Haupterwerb werden kann. Sie können bis zu 15 Monate 300 € mehr als Ihr bisheriges Arbeitslosengeld bekommen. Sie müssen aber Bezieher von Arbeitslosengeld I sein.
- Als Eingliederungsgeld werden auch Zuschüsse für Probearbeitsverhältnisse, Praktika oder Schulungsmaßnahmen bezeichnet. Diese Maßnahmen müssen geeignet sein, Ihnen einen dauerhaften Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
- Sie nehmen eine berufliche Tätigkeit auf, ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme steht Ihnen normalerweise kein Arbeitslosengeld mehr zu. Da Sie aber nicht mittellos bleiben können, bekommen Sie das Arbeitslosengeld für den Monat der Arbeitsaufnahme weiter gezahlt. Bekommen Sie den ersten Lohn in diesem Monat, müssen Sie das Arbeitslosengeld zurückzahlen, bekommen Sie dieses erst im Folgemonat, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden.
- Ebenfalls als Eingliederungsgeld ist das Einstiegsgeld zu betrachten, dass Sie bis zu 24 Monate bekommen können, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die gering entlohnt wird oder sich selbstständig machen wollen. Dieser Zuschuss steht Ihnen nur zu, wenn Sie ALG II beziehen.
- Das Eingliederungsgeld kann auch ein Zuschuss für Ihren Arbeitgeber sein, wenn er Sie nicht einstellen würde, wenn es keinen Zuschuss gibt. Dieser Weg ist oft die einzige Möglichkeit, chronisch Kranke oder Behinderte in Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.
- Auch spezielle Umschulungen, um Sie trotz einer Behinderung oder Krankheit einzugliedern, werden über Eingliederungsgeld gefördert. Hier können auch spezielle Prothesen gefördert werden.
Vieles geht dabei über die freie Förderung, die nicht genau definiert ist. 10 % des Budgets für Eingliederungsmaßnahmen werden nach dem freien Ermessen der Sachbearbeiter vergeben. Diesen müssen Sie sowohl von dem Sinn der Maßnahme als auch der Notwendigkeit der Finanzierung überzeugen.
Wege zu den Förderungsmitteln
- Immer wenn Sie einen Weg sehen, wie Sie in Zukunft ohne den Bezug von Arbeitslosengeld auskommen könnten, sollten Sie sich einen Termin bei Ihrem Berater bei der ARGE geben lassen und mit diesem diese Möglichkeit durchsprechen.
- Mit dem Berater zusammen erörtern Sie die Chancen der Idee und welche Mittel Sie brauchen, um diese umzusetzen. Dort bekommen Sie auch die genauen Fordermittel benannt, die für Ihre Maßnahme als Eingliederungsgeld sinnvoll sind.
- Bevor Sie irgendetwas in diese Maßnahme investieren oder verbindlich buchen, stellen Sie einen Antrag auf das entsprechende Eingliederungsgeld.
- Warten Sie die schriftliche Zusage des Eingliederungsgeldes ab, bevor Sie sich vertraglich binden oder etwas kaufen, das Sie ohne diese Mittel nicht zahlen können.
Leider ist es so, dass die Möglichkeiten der Förderung fast unbegrenzt sind, aber die Gelder knapp. Gegen Ende eines Jahres kommt es daher immer wieder vor, dass Sie Eingliederungsgelder allein aus Geldmangel nicht bekommen können, das betrifft besonders die freien Förderungen. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon am Ende eines Jahres nach den Maßnahmen erkundigen und die Anträge sofort im neuen Jahr stellen.
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