Was Sie benötigen
- nachgewiesenen Bedarf
- formlosen Antrag
Allgemeines zur Wohnungserstausstattung der ARGE
Niemand möchte von der ARGE abhängig sein. Man wünscht sich, nie in eine solche Situation zu geraten, aber manchmal geht das Leben Wege, da bleibt einem keine andere Wahl. Im Gegenteil, man muss gezwungener Maßen noch froh sein, dass es Möglichkeiten gibt, in Notlagen Unterstützung von der ARGE zu bekommen. Allerdings sollten Sie sich vorab über einiges im Klaren sein:
- Theoretisch können Sie als Arbeitslosengeld II-Empfänger in bestimmten Situationen einen rechtlichen Anspruch auf eine Erstausstattung geltend machen. In der Praxis wird allerdings von manchen ARGE-Mitarbeitern versucht, die Erstausstattung als Kann-Leistung zu deklarieren.
- Die rechtliche Regelung des Anspruchs auf Erstausstattung finden Sie im Sozialgesetzbuch II im §§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3. Hier ist dieser relativ detailliert festgehalten.
- Bei der Erstausstattung kann es sich sowohl um die Voll-, als auch um eine Teilausstattung handeln. Wobei in dem Fall logischerweise nicht die Ausstattung mit neuen Möbeln gemeint ist.
- Es ist rechtlich korrekt, wenn Sie auf die Anschaffung gebrauchter Möbel hingewiesen werden.
Urteile und Beschlüsse verschiedener Landessozialgerichte
- Im Urteil des Landessozialgerichtes Frankfurt geht es um ein gebrauchtes Fernsehgerät.
- Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen behandelte die Erstausstattung nach Trennung von der Partnerin. In diesem Urteil wird auf verschiedene Urteile anderer Landessozialgerichte bezuggenommen.
Antrag auf Erstausstattung - Folgendes ist zu beachten
- Sie können den Antrag auf Erstausstattung bei der ARGE formlos stellen. Mit einem Musterantrag haben Sie ein Schreiben, welches Sie nur noch entsprechend Ihrer Sachverhalte abzuändern brauchen.
- Bevor Sie Ihren eignen Antrag formulieren oder den Musterantrag anpassen, sollten Sie als Erstes die für Sie zuständige ARGE in Erfahrung bringen.
- Als Nächstes sollten Sie sich Ihre Gründe und Ihren genauen Bedarf auflisten. So fällt anschließend das Formulieren leichter und die Gefahr etwas zu vergessen ist nicht so groß.
- Rechnen Sie damit, dass nicht alles bewilligt wird. Die meisten ARGEn bewilligen als Erstausstattung eine Pauschale. Diese fällt je nach Situation, von ARGE zu ARGE, durchaus unterschiedlich aus.
Bedenken Sie, dass wenn Sie eine Erstausstattung benötigen, unter Umständen auch eine Beihilfe zur Einzugsrenovierung möglich sein könnte. Diese müssen Sie ebenfalls bei Ihrer zuständigen ARGE beantragen.
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