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Einfuhr von Alkohol in die Schweiz - was beim Zoll zu beachten ist

Alkohol ist nicht in Massen erlaubt.
Alkohol ist nicht in Massen erlaubt.
Die Schweiz ist bekannt dafür, besonders streng zu sein, wenn es um die Einfuhr von Waren geht. Dies bezieht sich nicht nur auf Lebensmittel, sondern besonders auch auf Genussmittel, wie Alkohol. Wenn Sie die vorgeschriebenen Grenzen beachten, werden Sie allerdings keinerlei Probleme mit dem Zoll bekommen und können Ihren Aufenthalt in der Schweiz unbeschwert genießen.

Was Sie bei der Einfuhr beachten sollten

Bei der Einfuhr in die Schweiz ist eine Grenze gesetzt. Jede einreisende Person darf dabei einen Wert von maximal 300 Franken nicht überschreiten. Dieser Freibetrag bezieht sich allerdings nicht auf alle einzuführenden Dinge.

  • Ausgeschlossen sind hier beispielsweise Fleisch und tierische Erzeugnisse und auch für Zigaretten und Alkohol sind die Regeln etwas strenger. Wenn Sie sich an all diese Regeln halten, können Sie die Produkte ohne jegliche Gebühren über die Grenze bringen.
  • Falls Sie aber zu viel mitbringen, müssen Sie für alles Mitgebrachte Steuern bezahlen. Um größere Mengen einführen zu können ist es außerdem nicht erlaubt die Freibeträge zu addieren.
  • Bezüglich Kaffee haben Sie die Möglichkeit ein halbes Kilo oder 200 Gramm lösliche Kaffeeprodukte mit in die Schweiz zu bringen.

Mit diesen Regeln soll dazu beispielsweise dazu beigetragen werden, dass die Landwirtschaft in der Schweiz weiterhin stark bleibt. Wenn Sie ganz sicher gehen und keinen Fehler begehen möchten, ist es sinnvoll, sich vor jeder Reise nochmals abzusichern und genau nachzufragen.

So bringen Sie Alkohol in die Schweiz

Wenn Sie alkoholische Getränke oder auch Tabak in die Schweiz mitbringen möchten, müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein. Wie viel Sie von welchem Getränk einführen dürfen, hängt jeweils vom Alkoholgehalt ab.

  • Haben die Spirituosen bis zu 15% Alkoholgehalt, dürfen Sie davon höchstens zwei Liter mit sich führen. Liegt die Alkoholkonzentration über 15%, ist lediglich ein Liter davon erlaubt.
  • Die jeweiligen Freimengen gelten immer für eine einzelne Person an einem Tag. Dabei muss klar sein, dass die Produkte immer ausschließlich für den eigenen Bedarf und Gebrauch vorgesehen sind und nicht verkauft werden sollen.
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