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Einen Vormietvertrag juristisch genau aufsetzen

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Einzug nur bei Fertigstellung
Einzug nur bei Fertigstellung © Carl-Ernst Stahnke / Pixelio
Ein Vormietvertrag ist eine sinnvolle Vereinbarung, wenn Sie noch gewisse Vorbehalte abklären müssen, aber die Wohnung bereits für sich reservieren möchten. Umgekehrt sichern Sie als Vermieter einem Mieter zu, dass Sie ihm die Wohnung bei Erledigung gewisser Vorbehalte vermieten werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie den Vertrag jeweils juristisch sicher formulieren.

Eigentlich sollten Sie immer einen endgültigen Mietvertrag abschließen, wenn Sie eine Wohnung anmieten oder vermieten möchten. Wenn Sie aber noch gewisse Vorbehalte abklären müssen, ist der Abschluss eines endgültigen Mietvertrages riskant, da Sie sich damit endgültig gegenüber dem anderen Vertragspartner verpflichten. Insoweit fahren Sie mit einem Vormietvertrag besser. Sie sollten ein Formularmuster verwenden.

Mit einem Vormietvertrag eine Wohnung reservieren

  • Voraussetzung ist natürlich, dass der Vermieter bereit ist, mit Ihnen als Mieter, bzw. der Mieter mit Ihnen als Vermieter, überhaupt einen Vormietvertrag abzuschließen.
  • Mit einem Vormietvertrag verpflichten Sie sich als Mieter gegenüber dem Vermieter einer Mietwohnung, diese Mietwohnung zu einem vorbestimmten und zu vereinbarenden Zeitpunkt anzumieten. Umgekehrt verpflichten Sie sich als Vermieter gegenüber einem Mieter, ihm Ihre Wohnung zu vermieten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit einem Rücktrittsrecht die Sachlage klären

  • Der jeweilige Vertragsschluss ist damit nicht mehr vom Willen der anderen Vertragspartei abhängig, sondern nur noch vom Eintritt oder Nichteintritt bestimmter im Vormietvertrag definierter Umstände.
  • Sind Sie Vermieter, kommt in Betracht, dass Sie den endgültigen Abschluss eines Mietvertrages beispielsweise davon abhängig machen, dass die gerade zu errichtende Mietwohnung tatsächlich zu einem bestimmten Datum fertiggestellt wird. Ein weiterer Grund kann darin bestehen, dass der Vormieter in Anbetracht eines andauernden Rechtsstreits über die Wirksamkeit der Kündigung aus der Wohnung ausgezogen sein muss.
  • Sind Sie Mieter, kommt in Betracht, dass Sie den endgültigen Abschluss eines Mietvertrages beispielsweise davon abhängig machen, dass Sie den Arbeitsplatz erhalten, für den Sie sich beworben haben, oder Ihr Arbeitgeber auf die angekündigte betriebsbedingte Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses verzichtet.

Umstände beschreiben, die zum Rücktritt berechtigen

  • In jedem Fall müssen Sie als Vermieter oder Mieter diese Umstände im Vormietvertrag so genau wie möglich beschreiben. Zugleich müssen Sie sich in diesem Zusammenhang ein Rücktrittsrecht vorbehalten.
  • Dieses Rücktrittsrecht sollten Sie auf einen bestimmten Zeitpunkt befristen, bis zu dem Sie es ausgeübt haben müssen. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes wandelt sich Ihr Vormietvertrag in einen endgültigen Mietvertrag um.
  • Im Übrigen achten Sie darauf, dass Sie auch in einem Vormietvertrag alle die Aspekte vereinbaren, die ein Mietverhältnis bestimmen. Dazu gehören unter anderem der Beginn, die Höhe der Kaltmiete und der Nebenkosten und die Kündigungsfrist.
  • Auf jeden Fall sollten Sie die Wohnung vorher besichtigen und ein Zustandsprotokoll gemeinsam mit der anderen Vertragspartei anfertigen. Dieses Protokoll ist die Grundlage, auf der Sie den Vormietvertrag abschließen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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