Problematik beim Eintragen von Marken
Sie können jede Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Zeichen als Marke anmelden, sowie grafische Darstellungen und auch dreidimensionale Figuren. Die kostenpflichtige Anmeldung ist immer möglich. Aber Sie haben damit kein Recht auf Registrierung. Daher sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob Ihr Zeichen eine Chance hat, eine Marke zu werden.
- Grundlage für das Registrieren von Marken ist in Deutschland das Markengesetz (MarkenG). Für die EU gilt die Verordnung (EG) Nr. 207/2009. Entsprechende Verordnungen bestehen für die USA und Russland. Sie können eine Marke nur für Deutschland, für verschiedene Länder oder für mehrere Länder eintragen lassen. Die entsprechenden Verordnungen sind weltweit ähnlich.
- In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für die Eintragung zuständig. Dieses überprüft lediglich, ob es absolute Schutzhindernisse gibt. Diese sind in den §§ 3, 8 und 10 MarkenG festgehalten.
- Laut § 3 darf das Wort oder Zeichen Ihr Angebot nicht einfach nur beschreiben. Sie werden das Wort "Fuhrunternehmer" zum Beispiel nicht als Marke anerkannt bekommen, wenn Sie unter dieser Marke ein Transportunternehmen betreiben. Auch technische Anweisungen wie "Press" oder "Switch-on" können keine Marke werden.
- Ferner dürfen laut § 8 keine Prüfsiegel, Hoheitszeichen, anstößigen Begriffe oder irreführende Bezeichnungen als Marke verwendet werden. Wenn Ihre Marke über die Herkunft oder die Eigenschaft des Produkts täuscht, wird sie nicht eingetragen.
- Nach § 10 sind Markennamen ausgeschlossen, welche die Rechte notorisch bekannter Marken verletzen. Es gibt Bezeichnungen, die auch ohne eine Eintragung in ein Register bekannt sind. Coca Cola ist zum Beispiel dermaßen bekannt, dass Sie keine Marke diesen oder eines ähnlichen Namens eingetragen lassen können. Maßgeblich ist dabei nicht das Recht des Markeninhabers, sondern der Schutz von Konsumenten vor Verwechslungen.
- Ihr Logo oder Ihre Bezeichnung muss dazu geeignet sein Ihr Produkt, beziehungsweise Ihre Dienstleistung unverwechselbar zu machen. Wenn außerdem keine der genannten Schutzhindernisse vorliegen, wird man die Marke auf Antrag registrieren.
- Das DPMA betreibt keine weiterreichenden Recherchen. Es erfolgt lediglich ein Abgleich mit den notorisch bekannten Marken, nicht mit allen eingetragenen Marken. Die Recherche des Amts umfasst nicht, ob es die Marke oder eine ähnliche Bezeichnung schon gibt.
- Sobald Ihre Marke eingetragen ist, wird dies im Markenblatt veröffentlicht. Nun können Inhaber von Marken gleichen oder ähnlichen Namens, gegen Ihre Marke Widerspruch einlegen und diese eventuell löschen lassen.
Hinweise für das registrieren von Schutzrechten
Die Anmeldung einer Marke beim DPMA kostet mindestens 300 € (Stand 2014). Diese Gebühr wird fällig, sobald Sie den Antrag zum Registrieren der Marke stellen. Sie bekommen das Geld nicht zurück, wenn die Eintragung abgelehnt wird. Dieser Betrag ist vermutlich zu verkraften, wenn Sie aber mit der Marke schon werben, kann dies weitere Kosten nach sich ziehen. Gehen Sie sinnvollerweise nach folgendem Schema vor.
- Überlegen Sie, ob Ihre Idee für einen Namen oder ein Zeichen sich als Marke eignet. Gehen Sie die genannten §§ 3, 8 und 10 MarkenG Punkt für Punkt durch. Hinterfragen Sie, ob der Wunschname von einem der in den Paragraphen genannten Punkten betroffen ist.
- Sprechen Sie mit Bekannten über den Namen. Erklären Sie, wieso genau dieser Begriff Ihr Produkt unverwechselbar macht. Bei diesen Gesprächen merken Sie, wie Fremde den Begriff verstehen.
- Recherchieren Sie im Internet, ob es eine Marke mit dem Namen oder Zeichen schon gibt. Prüfen Sie auch nach, ob es ähnliche Marken gibt. Konzentrieren Sie sich bei der Recherche auf die Länder, für welche Sie Ihre Marke registrieren wollen. Beziehen Sie in der Recherche auch die Datenbank der DPMA ein. Diese enthält auch Hinweise auf abgelehnte Eintragungen. Diesen Vermerken können Sie entnehmen, wie die Chancen stehen, dass Ihre Marke anerkannt wird.
- Melden Sie die Marke beim DPMA an. Dies kann online geschehen. Auf der Seite des DPMA erfahren sie genau, welche Formulare und Papiere Sie für die Anmeldung benötigen. Sobald die Anmeldung erfolgt ist, bekommen Sie eine Rechnung. Die Höhe hängt von den Klassen ab, für welche Sie die Marke registrieren wollen. Unter Klassen werden Warengruppen verstanden, zum Beispiel Lederwaren oder Produkte aus Edelstahl.
- Sofern Ihre Marke nicht den genannten Kriterien widerspricht, wird sie nun eingetragen. Erst jetzt sollten Sie mit der Werbung beginnen. Rechnen Sie mit Widersprüchen gegen Ihre Marke. Überlegen Sie sich Argumente, wieso keine Verwechslungsgefahr mit anderen Marken besteht.
Überwachen Sie unbedingt ständig, welche neuen Marken eingetragen werden. Sobald Sie den Eindruck haben, dass die Rechte an Ihrer Marke verletzt werden, legen Sie Widerspruch gegen die Registrierung der neuen Marke ein.
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