Relativ häufig kommt es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, was die Ausstellung und die Herausgabe von Arbeitspapieren anbelangt.
Arbeitsbescheinigung - Anspruch nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis freiwillig beenden oder durch den Arbeitgeber per Kündigung dazu gezwungen werden, besteht eine Herausgabepflicht für einige Arbeitspapiere.
- Ihr Arbeitgeber muss Ihnen unter anderem die Lohnsteuerkarte beziehungsweise einen Auszug der elektronischen Lohnsteuerkarte aushändigen.
- Diese Pflicht hat Ihr Arbeitgeber auch hinsichtlich einer Arbeitsbescheinigung (SGB III, § 312).
- Eine Arbeitsbescheinigung verfolgt einen bestimmten Sinn und Zweck. Sie ermöglicht es Ihnen, alle von Ihrem Arbeitgeber erforderlichen Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld in konzentrierter Form bei der Arbeitsagentur vorzulegen.
- Nur mit einer Arbeitsbescheinigung können Sie den gestellten Antrag begründen.
Herausgabeanspruch ja - Übersendungsanspruch nein
In Ihrer Arbeitsbescheinigung muss eine Reihe von relevanten Informationen enthalten sein.
- Angaben muss Ihr Arbeitgeber zur Art Ihrer Tätigkeit, zu Beginn, Unterbrechungen und Ende des Beschäftigungsverhältnisses machen.
- Die Arbeitsbescheinigung muss auch den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Ihr Arbeitsentgelt und sonstige Geldleistungen enthalten.
- Ein Anspruch auf Anfertigung und Herausgabe/Aushändigung ergibt sich aus den rechtlichen Vorschriften (Fürsorgepflicht, öffentlich-rechtliche Pflicht).
- Einen Übersendungsanspruch können Sie nicht geltend machen. Im Normalfall müssen Sie sich die Bescheinigung vom Arbeitgeber abholen.
Anspruch beim Arbeitsgericht, Änderung beim Sozialgericht durchsetzen
Wenn Sie Ihr Arbeitgeber auffordert, dass Sie sich Ihre Arbeitspapiere abholen können, schauen Sie nach, ob die Arbeitsbescheinigung dabei ist.
- Diese benötigen Sie in jedem Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beantragen wollen.
- Für Ihren Arbeitgeber hält die Arbeitsagentur einen entsprechenden Vordruck bereit. Sie können sich dieses Formular auch ausdrucken lassen und dem Arbeitgeber zu kommen lassen.
- Lässt sich Ihr Arbeitgeber zu viel Zeit mit der Erstellung einer Arbeitsbescheinigung, fordern Sie ihn mündlich und schriftlich (Einschreibebrief) auf, die Aushändigung der kompletten Arbeitspapiere zu beschleunigen.
Notfalls müssen Sie die Erteilung und Herausgabe der Arbeitsbescheinigung durch ein Gericht (Arbeitsgericht) einklagen. Das Korrigieren einer Arbeitsbescheinigung müssen Sie beim Sozialgericht erwirken.
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