Eine eidesstattliche Erklärung muss der Wahrheit entsprechen
- Sie sollten immer bei der Wahrheit bleiben. Wenn Ihre eidesstattliche Versicherung nicht der Wahrheit entspricht, ist dies strafbar. Sie können dann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
- Es ist nicht nur eine falsche eidesstattliche Versicherung, wenn Sie einen Sachverhalt falsch darstellen. Auch wenn Sie wahrheitswidrig behaupten, Sie könnten sich an etwas nicht mehr erinnern, ist dies strafbar. Selbst die Abgabe einer fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung ist verboten. Sie sollten sich also sicher sein, dass Ihre Erklärung der Wahrheit entspricht.
- Dass Ihre eidesstattliche Versicherung unbedingt richtig sein muss, liegt an deren Beweiswert. Sie ist sowohl in Strafverfahren wie auch in Zivilverfahren unterschiedlichster Art ein wichtiges Beweismittel. Selbst für Ihre eigenen Behauptungen können Sie Ihre eigene eidesstattliche Versicherung als Beweis benennen.
Wie Sie die Erklärung formulieren
- Es gibt für eine eidesstattliche Versicherung keine besonderen Formvorschriften. Sinnvoll ist aber die Überschrift "Eidesstattliche Versicherung".
- Dass Sie etwas "an Eides statt" erklären, können Sie entweder an den Anfang oder an das Ende Ihrer Erklärung schreiben. Am Anfang würde es dann lauten "Hiermit erkläre ich an Eides statt:".
- Am Ende Ihrer Erklärung könnten Sie formulieren "Hiermit versichere ich an Eides statt, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen".
- Schließlich ist es sinnvoll, wenn Sie ganz am Ende Ihres Textes noch erwähnen, dass Ihnen die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung bekannt ist. Sie könnten dann schreiben: "Mir ist bekannt, dass die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann".
- In Ihrer eidesstattlichen Erklärung sollten Sie als Erklärender eindeutig zu identifizieren sein, also entweder mit Geburtsdatum oder mit Adresse. Außerdem sollte das Datum der Erstellung erkennbar sein. Und schließlich müssen Sie Ihre Erklärung natürlich auch noch eigenhändig unterschreiben.
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