Alle Kategorien
Suche

Schuldnerverzeichnis einsehen - das sollten Sie beachten

Inhaltsverzeichnis

Verhandeln ist oft besser als vollstrecken.
Verhandeln ist oft besser als vollstrecken.
Wenn Sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Schuldners beurteilen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht einsehen. Die Einsichtnahme ist nur bei Nachweis eines begründeten Interesses gestattet.

Was Sie benötigen

  • Berechtigtes Interesse
  • Vollstreckbarer Titel

Die Amtsgerichte führen Schuldnerverzeichnisse.

Eintragungen im Schuldnerverzeichnis

  • Darin sind alle Personen eines Amtsgerichtsbezirks registriert, die die eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgeleistet haben. Auch die Anordnung der Haft zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird eingetragen.
  • Eingetragen werden die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in einem zivilprozessualen Vollstreckungsverfahren sowie die Abgabe beim Finanzamt wegen einer Steuerschuld oder bei einer Verwaltungsvollstreckungsbehörde (Gewerbesteuer, Müllgebühr).
  • Die Eintragung erfasst die persönlichen Daten des Schuldners, das Datum der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und das Aktenzeichen der Sache.
  • Das Schuldnerverzeichnis enthält ferner Angaben über die Durchführung eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner.

Nur bei berechtigtem Interesse dürfen Sie einsehen

  • Wenn Sie das Schuldnerverzeichnis persönlich einsehen wollen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Ein solches Interesse kann darin bestehen, dass Sie sich zur Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens vorab informieren möchten, welche Erfolgsaussichten bestehen. Im Übrigen besteht ein Einsichtsrecht nur für Behörden, die öffentliche Leistungen erbringen oder Straftaten verfolgen.
  • Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird von Amts wegen nach drei Jahren gelöscht. Die Frist berechnet sich ab dem Ende des Jahres, in dem der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
  • Die Eintragung einer eidesstattlichen Versicherung kann auch vorzeitig gelöscht werden, wenn der Schuldner den Gläubiger befriedigt hat und der Schuldner dies durch eine Erklärung des Gläubigers hat nachweisen können.
  • Sie können das Schuldnerverzeichnis persönlich beim Amtsgericht einsehen oder schriftlich beantragen.
  • Bestimmte Institutionen, wie beispielsweise die Industrie- und Handelskammern erhalten auf Antrag laufende Informationen in maschinell lesbarer Form.
  • Die Details zur Führung und Auskunftserteilung regelt die Verordnung über Schuldnerverzeichnis vom 15. Dezember 1994 (SchuVVO).
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: