Ehrendoktor - Doktortitel durch Auszeichnung
- Ein Ehrendoktor im Personalausweis ist unter bestimmten Umständen möglich. Bei einem Ehrendoktor handelt es sich um eine Auszeichnung einer Fakultät bzw. einer Universität, die für ganz besondere wissenschaftliche Verdienste ehrenhalber verliehen wird.
- Einen Ehrendoktor erkennen Sie an der typischen Abkürzung Dr. h. c. oder Dr. E. h. Diese Abkürzung leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „ehrenhalber“ bzw. „der Ehre wegen“.
- Bei einem Ehrendoktor handelt es sich also nicht um einen Doktortitel aufgrund eines abgeschlossenen Hochschulstudiums, sondern um einen Doktortitel, der aufgrund der wissenschaftlichen Verdienste verliehen wird.
Doktortitel ehrenhalber in den Personalausweis eintragen lassen
- In Deutschland wird die Eintragung des Doktortitels durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV) geregelt.
- Diese besagen, dass nur Doktortitel in den Personalausweis eingetragen werden dürfen. Andere Titel dürfen im Personalausweis nicht eingetragen werden.
- Wenn Sie Ihren Doktortitel in den Personalausweis eintragen lassen möchten, müssen Sie nachweisen können, dass Sie diesen Titel tatsächlich besitzen. In diesem Titel müssen Ihr voller Name und das Geburtsdatum stehen. Sonst genügen die Angaben nicht.
- Diese Doktorgrade werden vom Einwohnermeldeamt als Dr. oder DR. im Namensfeld ohne Angabe der Fachrichtung eingetragen.
- Bei einem Ehrendoktor dürfen Sie nur den Ehrendoktortitel in den Personalausweis eintragen lassen, wenn er von einer deutschen Hochschule bzw. Universität verliehen wurde, die außerdem ein Promotionsrecht besitzen.
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