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Ehevertrag nach der Hochzeit - was Sie bei nachträglicher Gütertrennung beachten sollten

Ehevertrag nach der Hochzeit - da ist einiges zu beachten
Ehevertrag nach der Hochzeit - da ist einiges zu beachten
Oft kommt es vor, dass sich Paare nicht ganz sicher sind, wie sie ihr Vermögen und damit ihre Zukunft besser absichern können. Einige gehen dann den Weg über einen Ehevertrag. In der Regel wird ein solcher Ehevertrag vor einer Hochzeit geschlossen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, einen solchen Vertrag in der Ehezeit abzuschließen. Allerdings muss in diesem Fall besonders gut überlegt werden.

Was Sie benötigen

  • eine geschlossene Ehe

Wer sich mit dem Abschluss eines Ehevertrages befasst, sollte sich über einige Dinge im Vorfeld bewusst werden. Normalerweise leben Ehepaare am Beginn der Ehe in der so genannten Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass bei einer eventuellen Scheidung nur der Zugewinn zum Anfangsvermögen zur Verrechnung kommt. Es muß also derjenige, der in der Ehezeit mehr Zugewinn erreicht hat, an den anderen einen hälftigen Ausgleich bezahlen. Dies ist in Deutschland die übliche Art der Ehegemeinschaft. Es gibt allerdings noch andere Möglichkeiten sein Vermögen abzusichern.

    Ehevertrag nach der Hochzeit - bei der nachträglichen Gütertrennung ist einiges zu beachten

    1. Bei einer "normalen" Eheschließung wird in aller Regel die Zugewinngemeinschaft angewandt. Hierfür brauchen die Eheleute gar nichts zu tun, denn dies ist bereits vom Gesetz her vorgesehen.
    2. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit der Gütertrennung mittels eines Ehevertrages. Dieser kommt häufig zur Anwendung, wenn die Vermögenswerte schon zu Beginn einer Ehe bei den jeweiligen Besitzern verbleiben sollen, auch nach der Ehe.
    3. In seltenen Fällen wird aber auch ein Ehevertrag nach der Hochzeit abgeschlossen. Hierfür kann es viele Faktoren geben. Zum einen kann dies aus erbrechtlicher Sicht getan werden, oder aber weil man in der Ehe festlegen möchte, dass bestimmte Dinge nicht dem Zugewinn hinzugerechnet werden sollen. Hierzu kann zum Beispiel auch ein bevorstehendes Erbe eines der Partner gehören.
    4. Ein solcher Ehevertrag muss immer vor einem Notar geschlossen werden. Hierzu ist es von Wichtigkeit, dass die Partner bereits im Vorfeld eine genaue Aufstellung über die Vernögenswerte und die Verteilung derselben erstellen.
    5. Da es gerade in diesem Bereich schon allein von Gesetzes wegen einiges zu beachten gibt, sollte jeder, der dies vorhat, sich mit einem Notar oder Rechtsanwalt beraten. Nur diese sind in der Lage, die für den Einzelfall notwendigen Vertragsgrundlagen zu erstellen.
    6. Ein solcher Vertrag ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden, die sich in der Regel nach der Höhe des Vermögens richten. Auch die anwaltliche Beratung in solch einem Fall schlägt mit einigen Kosten zu Buche.
    helpster.de Autor:in
    Jürgen Hemminger
    Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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