Eheverträge sind ein sensibles Thema. Oft ist damit das Vorurteil verbunden, ein Partner misstraue dem anderen. Wenn Sie sich gegenseitig aber vertrauen, sollten Sie auch darüber sprechen, was geschehen soll, wenn Ihre Ehe scheitert.
Ein Ehevertrag sichert Ihre Zukunft und das Zusammenleben
- Ob Sie den Ehevertrag vor der Heirat oder nachträglich schließen, ist gleichgültig. Eines sollten Sie immer bedenken: Wenn Sie Ihre Verhältnisse in friedlichen Zeiten regeln, vermeiden Sie oft schwierige Auseinandersetzungen, wenn Sie tatsächlich einmal die Scheidung ins Auge fassen sollten.
- Sie kennen den bekannten Spielfilm "Der Rosenkrieg" mit Michael Douglas, in dem die Ehepartner plastisch vorführen, wie sich der Streit auf den Trümmern einer Ehe gestalten kann und was alles an finanziellen und an menschlichen Werten dabei zerstört wird. Vermeiden Sie eine solche Perspektive und schließen Sie einen Ehevertrag.
Auch nachträglich ist eine Beurkundung möglich
- Sie können auch nachträglich nach der Heirat einen Ehevertrag abschließen. Es handelt sich dabei um einen ganz normalen Vertrag, bei dem es nicht darauf ankommt, wann er geschlossen wird, sondern darauf, dass Sie diesen wünschen.
- Beachten Sie, dass Sie einen Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehepartner notariell beurkunden müssen. Eine einfache schriftliche beiderseitige Vereinbarung genügt keinesfalls.
- Lassen Sie sich beraten, ob Sie zugleich mit dem Ehevertrag auch einen Erbvertrag beurkunden. Vor allem dann, wenn Sie unternehmerisch tätig sind, sollten Sie frühzeitig eine Nachfolgeregelung bestimmen. Ehe- und Erbvertrag sind eng aufeinander abzustimmen. Es darf keine widersprüchliche oder sich gegenseitig hemmende Regelungen geben.
- In einem Ehevertrag können Sie zur Vermeidung von Streitigkeiten über das Anfangsvermögen beim Zugewinnausgleich Ihr Anfangsvermögen feststellen. Erstellen Sie eine Inventar- und Vermögensliste.
Gütertrennung vor allem in Unternehmerfamilien
- Sie können in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren, die dann sinnvoll ist, wenn beide Ehegatten über erhebliches eigenes Vermögen verfügen und finanziell unabhängig sind.
- Mit der Gütertrennung vermeiden Sie im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft den im Unternehmensbereich problematischen Zugewinnausgleich und die problematische Einschränkung Ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Vor allem bewahren Sie Ihr Unternehmen im Scheidungsfall vor dem Zwangsverkauf.
Bleiben Sie fair und lassen sich beraten
- Beachten Sie, dass Ihr Ehepartner sich weigern kann, nachträglich einen Ehevertrag zu schließen. Sie können ihn nicht dazu zwingen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht den Eindruck erwecken, Sie wollten Ihren Ehepartner hintergehen oder sich selbst bevorteilen. Führen Sie immer objektive und nachvollziehbare Gründe an, aus denen sich der Bedarf ergibt, auch noch nachträglich einen Ehevertrag abzuschließen.
- Angesichts der Komplexität der Materie lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten. Es kann sinnvoll sein, sich frühzeitig und vor der Einbeziehung des Ehepartners beraten zu lassen, um unrealistische oder wenig sinnvolle Regelungen gleich außen vor zu lassen und eventuelle Streitigkeiten mit Ihrem Ehepartner von vornherein zu vermeiden.
- Wegen der Interessenkollision darf ein von Ihnen beauftragter Anwalt nur Sie beraten, nicht aber Ihren Ehepartner. Ihr Anwalt darf den Vertragsentwurf Ihrem Ehepartner allerdings erläutern. Der Entwurf muss dann noch notariell beurkundet werden.
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