Es ist sehr interessant, zu erfahren, wie sich der Gesetzgeber eine Ehe vorstellt und welche Ehepflichten er der ehelichen Lebensgemeinschaft zuschreibt. Wer heiraten will, sollte sich mit der Thematik auseinandersetzen, auch wenn die Ehepflichten nicht einklagbar sind.
So stellt sich der Gesetzgeber die Ehepflichten vor
- Wer die gesetzlichen Ehepflichten kennenlernen will, sollte unbedingt § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch kennenlernen. Hiernach wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. Darüber hinaus sind die Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Das bedeutet, dass beide Ehegatten zur Verantwortung füreinander verpflichtet sind.
- Sie sollten wissen, dass § 1353 Absatz 2 besagt, dass der Gatte nicht zur Herstellung der Gemeinschaft verpflichtet ist, wenn das Verlangen des anderen Gatten missbräuchlich ist oder aber die Ehe scheitert. Das Gesetz geht von dem freien Willen beider Ehepartner aus und will niemanden zu seinem Glück zwingen.
- Das Gesetz leitet aus dieser Norm viele Ehepflichten ab. Eine dieser Ehepflichten ist die Herstellung der häuslichen Gemeinschaft. Sicherlich kann es sein, dass Eheleute aus beruflichen Gründen nicht zusammenleben. Das schließt das Gesetz nicht aus. Die Ehe soll jedoch dazu verpflichten, in häuslicher Gemeinschaft zusammenzuleben. Man geht allerdings von der Wahrscheinlichkeit aus, dass eine Scheinehe vorliegt, wenn beide Eheleute nicht planen, in häuslicher Gemeinschaft einen Wohnsitz zu haben.
- Eine weitere Ehepflicht ist die Geschlechtsgemeinschaft. Dies wurde früher als Rechtspflicht betrachtet, wird aber heute nicht mehr diskutiert.
- Beachten Sie, dass die Familienplanung ebenfalls eine Ehepflicht darstellt. Dies wird jedoch in der heutigen Rechtsprechung nicht mehr als Pflicht betrachtet.
- Die Eheleute sind zu Beistand und Fürsorge füreinander verpflichtet. Die Beistandspflicht geht über die Zeit der Ehe hinaus.
- Die Eheleute sind zur Rücksichtnahme und zur Achtung des persönlichen Freiraums verpflichtet.
Was Sie noch über die Ehepflichten wissen sollten
- Sie sollten wissen, dass der Gesetzgeber früher andere Vorstellungen hatte, als das Gesetz geschrieben wurde. Die Rechtsprechung gestaltet die Erwartungen an die Ehepflichten heute deutlich moderner.
- So wird eine Ehe, die keine Kinder hervorbringt, heute nicht mehr annulliert. Früher galten diese Ehepflichten noch.
- Wie Sie sehen, ist die Rechtsprechung was die Ehepflichten betrifft mit der Zeit gegangen und der Gesetzgeber hatte Vorstellungen, die in die Zeit der Entstehung des Gesetzes passten.
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