Duales Studium - nützliche Infos
- Gehören auch Sie zu denjenigen, die sich darüber den Kopf zerbrechen, was sie nach dem Abitur machen könnten? Die meisten entscheiden sich entweder dafür, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen. Doch zum Glück gibt es heutzutage nicht nur das eine oder das andere, denn ein duales Studium bietet Ihnen nämlich beides: eine Kombination aus Studium und betrieblicher Ausbildung.
- Dieses Studienform hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erlebt. Egal, ob Sie sich für Betriebswirtschaft, Maschinenbau oder soziale Arbeit interessieren - das Studienangebot ist enorm.
- Duale Hochschulen haben sich in Deutschland inzwischen gut integriert und sind bei Arbeitgebern anerkannt. Das zeigt sich vor allem daran, dass viele Unternehmen und Betriebe die Möglichkeit eines dualen Studiums anbieten. Mit das Beste ist, dass Sie auch diese Studienform von den Steuern absetzen können.
Duales Studium - diese Aufwendungen sind von den Steuern absetzbar
- Ein duales Studium ist immer auch mit Kosten verbunden. Sei es für die Fahrt zur Arbeitsstätte, für Fachliteratur oder Büromaterialien. Doch keine Sorge, diese Aufwendungen dürfen Sie von den Steuern absetzen.
- Für Fahrten zur dualen Hochschule und zur Arbeitsstätte dürfen Sie eine Kilometerpauschale von 30 Cent absetzen. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, dürfen Sie sich einen Maximalbetrag von 4.500 Euro steuerlich anrechnen lassen.
- Den sogenannten Verpflegungsmehraufwand können Sie geltend machen, wenn Sie mindestens acht Stunden von Ihrem Zuhause abwesend sind. Allerdings muss hier ein Zusammenhang zur ausübenden Tätigkeit bestehen.
- Weitere Kosten, die Sie von den Steuern absetzen dürfen, sind alle Ausgaben, die im Rahmen Ihres Studiums oder Tätigkeit im Unternehmen anfallen. Dazu gehören üblicherweise Kosten für Fachliteratur, Büromaterialien, Studienbeiträge, Kopien usw.
Hinweis: Damit Sie die Kosten für ein duales Studium auch steuerlich geltend machen können, müssen Sie unbedingt alle relevanten Belege aufbewahren und diese dann bei der Steuererklärung angeben. Ausgaben, für die Sie keinen Beleg haben, werden beim Finanzamt nicht berücksichtigt.
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