Arbeitnehmer, die vor 2005 einen Direktversicherungsvertrag in Form einer Rentenversicherung abgeschlossen haben, konnten sich bis Ende Juni 2005 entscheiden, ob sie die Pauschalbesteuerung behalten wollten oder nicht.
Besteuerung betrieblicher Direktversicherungen
Wer das seinem Arbeitgeber nicht entsprechend mitgeteilt hat, für den gilt für den Versicherungsertrag das Steuerrecht des Alterseinkünftegesetzes.
- Bei der Pauschalbesteuerung verzichten Arbeitnehmer auf Teile des Gehaltes. Ihre Arbeitgeber zahlen jeweilige Beträge direkt als Prämie an die Versicherungsgesellschaft.
- Das umgewandelte Gehalt wird bei pauschaler Besteuerung mit etwa 21 Prozent belastet. Einer der wichtigsten Vorteile bei einer Direktversicherung mit Nutzung der Pauschalbesteuerung ist, dass eine spätere Einmalauszahlung steuerfrei erfolgt. Bei einer Auszahlung als Leibrente wird ein Teil der Rente versteuert, der abhängig vom Alter bei Rentenbeginn gering ist.
- Die seit Mitte 2005 geltenden Regelungen des Alterseinkünftegesetzes sehen für die steuerliche Absetzbarkeit von Prämien für die Direktversicherung größere Freibeträge vor.
Auszahlung - dabei fallen Beiträge zur Krankenversicherung an
Während Sie auf das zur Prämienzahlung umgewandelte Gehalt keine Steuern mehr zu zahlen brauchen, können Sie Auszahlungsbeträge nicht mehr unversteuert kassieren. Zum Zeitpunkt der Auszahlung ist dann der persönliche Einkommenssteuersatz für die Steuerfestsetzung maßgeblich.
- Für viele Rentner dürfte der Steuersatz geringer ausfallen wie zu den Zeiten der beruflichen Tätigkeit, was sicherlich ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil ist.
- Wenn Sie allerdings zusätzlich hohe Einnahmen aus Vermietungen oder Kapitalanlagen haben, kann die Steuer unangenehm ausfallen. Außerdem gibt es keine Möglichkeit mehr zur Einmalauszahlung. Verträge werden ausschließlich in der Form lebenslange Rente vereinbart.
- Während Sie durchaus in erfreulichem Maß Steuern sparen können, sollten Sie das relativ betrachten. Denn auf die Auszahlungssumme besteht Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt ausnahmslos für alle Direktversicherungen, egal wann sie abgeschlossen wurden.
Sonderregelungen zur Reduzierung der Beitragspflicht gibt es für den Fall, dass Sie eine Direktversicherung privat finanzieren.
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