Der Staat gestattet betriebliche Altersversorgung auf unterschiedlichen Wegen, die da sind: Unterstützungskasse, Direktzusage, Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Aktuell gefragt sind letztere drei Modelle.
Rentenzahlungen müssen in der Steuererklärung erscheinen
Wenn Ihnen der Chef keine Verträge für Pensionsfonds oder Pensionskasse anbietet, können Sie als Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung einfordern. Realisieren lässt sich das durch Abschluss einer Direktversicherung.
- Der wichtigste Vorteil diese Modells besteht darin, dass durch Gehaltsumwandlung Teile Ihres Bruttogehaltes im Rahmen eines Direktversicherungsvertrages für Ihre Altersvorsorge angespart werden. Auf diese Beiträge zur Direktversicherung brauchen Sie keine Steuern zu zahlen.
- Durch das Alterseinkünftegesetz ist sichergestellt, dass sich Steuerlast ins Alter verlagert, wobei sich diese Regelung auch auf betriebliche Rentenmodelle erstreckt. Wenn Sie eine Rente (gesetzliche Rente oder Betriebsrente) beziehen, müssen Zahlungen in der Steuerklärung angegeben werden.
Besteuerung der Betriebsrente
Der Staat setzt bei der Betriebsrente auf finanzielle Anreize in der Einzahlphase. Die Besteuerung findet erst in der Zukunft, mit der Rentenauszahlung statt.
- Die Zahlungen der Betriebsrenten und Unterstützungskassen erscheinen in der Steuerklärung als Einnahmen beziehungsweise "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit". Die Versteuerung erfolgt gleich dem Arbeitslohn im Berufsleben in voller Höhe.
- Abziehen können Sie pauschal einen Betrag von 102 Euro. Abzugsfähig sind weiterhin der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Noch 2005, dem Jahr der Rentenreform, machten Freibeträge zusammen 3.900 Euro aus. Diese reduzieren sich schrittweise jedes Jahr bis 2040.
- Erhalten Sie eine Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionsfonds oder -kasse, müssen Sie Renten in der Steuererklärung als “sonstige Einkünfte“ versteuern. Steuern zahlen Sie immer dann, wenn Ihre Beiträge in der Ansparphase ohne Steuer geblieben sind und wenn Sie Steuerfreibeträge überschreiten.
- Die Versteuerung gilt in gleicher Weise, wenn Beiträge über die Riester-Förderung finanziert wurde. Allerdings können Sie dann die steuerlichen Vorteile des Altersentlastungsbetrages genießen.
Aufgrund unterschiedlicher Steuerregeln und der Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen ist bei einer Betriebsrente bei der Steuererklärung der Rat von Profis gefragt. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen bei Rentenauszahlung außerdem den vollen Beitrag von 16,6 Prozent (Stand 2013) zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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