Überblick der Abkürzungen
- DIN steht zunächst für eine rein im bundesdeutschen Gebiet gebrauchte Norm. Derlei Normen können dann zu länderübergreifender Bedeutung gelangen, wenn sie begründet eingereicht und allgemein angenommen werden.
- EN als Zusatz stellt eine Präzisierung des Normenursprungs dar und steht für Europäische Norm. Diese Normen können von den Mitgliedsstaaten übernommen werden und müssen in diesem Falle auch unverändert bleiben, sofern nicht das europäische Normungskomitee Änderungen beschließt.
- Die Zahl am Ende bezieht sich auf den jeweiligen Bereich und kann, per Bindestrich abgetrennt, in Normenteile unterteilt werden. So ist die DIN EN 54 Norm z. B. in 30 Teile unterteilt.
- Ein anschließender Doppelpunkt gibt des Weiteren noch das Datum der Veröffentlichung an.
Die DIN EN 54 im Speziellen
- Die DIN EN 54 fällt in den Bereich der Brandmeldeanlagen. Jedoch beschreibt diese Norm nicht versicherungs- oder baurechtliche Belange, sondern gilt für die Bauteile selbst. Sie dient somit als Grundlage für alle weiteren Normen im Brandmeldebereich, da diese zwangsläufig auf Normierungen (z. B. Anforderungen und Prüfmethoden), der Bauteile zurückgreifen.
- Die Norm gilt hierbei für alle Brandmeldeanlagen innerhalb sowie außerhalb von Gebäuden und wird im 1. Teil mit einer Einleitung, welche der Begriffsklärung dient, begonnen. Weiterhin kann diese Norm auch für Brandmeldeanlagen in anderen Objekten, wie z. B. Schiffen, herangezogen und in dieser Hinsicht verändert werden.
- Die weiteren Teile befassen sich dann zunächst mit Brandmelderzentralen und Feueralarmeinrichtungen innerhalb von Gebäuden (Teil 2 + 3), und gehen schließlich zur Energieversorgung (Teil 4), über.
- Weitere Abschnitte dieser Norm befassen sich mit den Bestandteilen von verschiedenen Wärmemeldern (Teil 5, 6 + 8), Rauchmeldern (Teil 7 + 12), Flammenmeldern (Teil 10) und Handfeuermeldern (Teil 11). Diesbezüglich gilt jedoch die Anmerkung, dass spezielle Meldesysteme nicht Teil der Norm sind und diese Abschnitte auch für andere Situierungen, also nicht innerhalb von Gebäuden, nur als grobe Richtlinien verwendet werden sollen.
- Teil 9, der Erprobungstest, wurde indes zurückgezogen und in Teil 7 integriert. Weitere Lücken sind ebenfalls auf solche Entschlackungen der Texte zurückzuführen.
- Schließlich befassen sich die weiteren Teile mit den Systembestandteilen (Teil 13), dem Zusammenbau (Teil 14) und auch weiteren Meldern, wie dem Mehrfachsensormelder (Teil 15), den Sprachalarmzentralen (Teil 16), den Ansaugrauchmeldern (Teil 20), rücksetzbaren Wärmemeldern (Teil 22) und optischen Signalgebern (Teil 23).
- Diesbezüglich sind hierfür auch noch die Bestandteile der weiteren Meldesysteme normiert. So für Sprachalarmzentralen in Teil 24.
- Zuletzt werden Sie noch technische Details zu Brandmeldeanlagen finden. So die Kurzschlussisolatoren (Teil 17), die Eingangs- und Ausgangsgeräte (Teil 18), Übertragungseinrichtungen (Teil 21) und Hochfrequenzbestandteile (Teil 25).
- Neue Normen, von Teil 26 bis Teil 30, befassen sich schließlich noch mit spezielleren Meldern (z. B. mit Kohlenmonoxidsensoren) oder Umgebungen, wie Lüftungsleitungen.
- Zur Aktualität von Normen sei zuletzt angemerkt, dass sich diese gelegentlich verändern können oder auch komplett zurückgezogen werden (um, wie im Fall des neunten Teils, in einen anderen integriert zu werden). Hier sollten Sie sich vorher genau über den jeweiligen Abschnitt informieren, inwieweit dieser überhaupt noch nützlich ist.
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