DIN 5008 gibt Grundregeln für Textverarbeitung vor
- Seit der Neufassung 1996 gibt die DIN 5008 die Schreib- und Gestaltungsregeln nicht nur für Schreibmaschinentexte, sondern auch für am PC erstellte Korrespondenz vor.
- Verschiedene Gesichtspunkte werden von der Norm genau definiert. Am häufigsten falsch geschrieben werden dabei die Straßennamen. Die Norm gibt dafür drei Grundsätze vor, nach denen Sie genau bestimmen können, wie die betreffende Straße geschrieben werden muss.
Zusammengeschriebene Straßennamen
- In erster Linie werden alle Straßen zusammengeschrieben, die sich aus einem Hauptwort (Nomen oder Name) und dem jeweiligen Straßenbegriff zusammensetzen. Beispiele dafür: Bergstraße, Ahornweg. Dazu gehören auch Straßen, die einen Titel beinhalten (Bürgermeister- oder Herzogstraße).
- Zusammengeschrieben werden nach DIN 5008 Straßennamen, die mit einem ungebeugten Adjektiv beginnen (z. B. Hochpfad).
- Besteht der Straßenname teilweise aus einem Ort, der ungebeugt bereits auf -er endet (z. B. Chorweiler), wird der Straßenname zusammengeschrieben (Chorweilerstraße, nicht Chorweiler Straße).
Ausnahme bei zusammengesetzten Straßenbezeichnungen
- Bei einem Adjektiv, das gebeugt wird, wird der Straßenname getrennt geschrieben. Handelt es sich also um die Straße "Hoher Pfad", ist die getrennte Schreibweise anzuwenden.
- Wird ein Ortsname so gebeugt, dass er auf -er endet, ist ebenfalls nach DIN 5008 die getrennte Schreibweise zu wählen. Dies ist beispielsweise bei der Stadt Köln der Fall: Die Kölnstraße wird zusammengeschrieben, die Kölner Straße jedoch getrennt.
- Dies gilt auch bei Straßennamen, die mit einer adverbialen Bestimmung ("Am", "Auf", "Unterm" beginnen. Sollte zwischen dem Adverb und dem Straßennamen noch ein Adjektiv stehen, wird dieses groß geschrieben. Beispiel: An der Hohen Burg.
Bindestriche nur bei langen Straßennamen
- In einigen Fällen sind Straßen nach konkreten Personen (teilweise auch mit Titel) benannt. In diesem Fall sieht die DIN 5008 vor, dass die Straßennamen per Bindestrich und ohne Leerzeichen geschrieben werden. Dadurch wird die Übersichtlichkeit gewahrt.
- Beispiele für diese Form ist beispielsweise der Konrad-Adenauer-Platz, aber beachten Sie: Sollte der Vorname fehlen, heißt es nach Regel 1 nur Adenauerplatz.
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