Inhalt der Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber
- Das muss der neue Arbeitgeber aus dem Schreiben der bisherigen Arbeitsstelle entnehmen können: Urlaubstage, die Ihnen insgesamt für das Kalenderjahr beim alten Arbeitgeber zustehen, Anzahl der anteilig genommenen Urlaubstage, Anzahl der eventuell noch offenen Urlaubstage oder Mitteilung, dass Ihnen restliche Urlaubstage vergütet wurden.
- Die Urlaubsbescheinigung erhalten Sie in der Regel am letzten Tag mit dem Ausscheiden beim bisherigen Arbeitgeber. Achten Sie darauf, dass Sie dies schriftlich bekommen. Spätere Nachforderungen von dem neuen Arbeitgeber aus erweisen sich erfahrungsgemäß als schwierig.
Berechnung des anteiligen Jahresurlaubs
- Kontrollieren Sie sofort noch am alten Arbeitsplatz, ob es mit der Urlaubsbescheinigung seine Richtigkeit hat. Darauf kommt es an:
- Der bisherige Arbeitgeber muss den Ihnen zustehenden gesamten Jahresurlaub durch die Zahl der Monate teilen, die Sie im Unternehmen tätig waren. Ein Monat ergibt ein Zwölftel des gesamten Urlaubs, drei Monate ein Viertel usw.
- Der Arbeitgeber muss in jedem Fall auf volle Tage aufrunden, wenn er den anteiligen Urlaub berechnet. Er darf Restaurlaub nur bezahlen, wenn das ausdrücklich im Arbeitsvertrag so geregelt ist. Bei höher bezahlten Tätigkeiten wird im Regelfall darauf gedrungen, dass der Urlaub bis zum Ausscheiden anteilig voll genommen wird. Bezahlungen gibt es hier nicht, auch wenn Sie das vom Arbeitgeber wünschen. Es muss definitiv im Vertrag stehen.
Was passiert bei unterschiedlicher Höhe des Jahresurlaubs?
- Wenn Ihr Urlaub bisher niedrlger war als beim neuen Arbeitgeber, muss der neue Urlaub anteilig genau auf die verbleibenden Monate des Jahres zugeschnitten berechnet werden - es wird wieder auf volle Tage aufgerundet. Sie können nicht die frühere Zahl der Urlaubstage auf das neue Arbeitsverhältnis hochrechnen - umgekehrt geht es natürlich auch nicht. Nur der Arbeitsvertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeber zählt.
- Die Urlaubsbescheinigung des bisherigen Arbeitgebers dient nur als Beleg über die vorhergehende Tätigkeit. Beim neuen Urlaub kommt es allein auf die Festlegungen im Arbeitsvertrag an, den Sie mit dem neuen Arbeitgeber abschließen.
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