Was Sie benötigen
- Information
- Gewerbeanmeldung
Wenn Ihnen Ihr Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung nicht ausreicht, haben Sie noch eine andere Möglichkeit, nämlich die Teilselbstständigkeit. Allerdings müssen Sie bei dieser Art der Beschäftigung auf einige Dinge achten, im besonderen auf Ihre steuerliche Situation.
Die Begriffsbestimmung zur Teilselbstständigkeit
- Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Teilselbstständigkeit ausüben, obwohl Sie eine Vollzeitbeschäftigung ausüben.
- Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass sich dies auf Ihre steuerlichen Abgaben auswirkt.
- Sie sind bei einer Teilselbstständigkeit verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, weil Ihr nebenberufliches Einkommen in diesem Fall 400 Euro übersteigt.
- Damit Sie wissen, was steuerlich auf Sie zukommt, sollten Sie sich dies aber vorab am besten von einem Steuerberater ausrechnen lassen.
Das müssen Sie tun um eine Teilselbstständigkeit auszuüben
- Wenn alle Voraussetzungen abgeklärt sind, und Sie sicher sind, dass sich eine Teilselbstständigkeit lohnt, müssen Sie nachfolgendes tun.
- Sie sollten wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag so verankert ist, Ihren Chef über die geplante Selbstständigkeit informieren.
- Sollte dieser nichts dagegen haben, müssen Sie Ihre geplante Tätigkeit bei Ihrer Orts- oder Stadtverwaltung anmelden.
- Hier haben Sie die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass Sie keine detaillierten Angaben bei Ihrer Steuererklärung vornehmen müssen, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.
- Die Pflicht jedoch, für die genauen Angaben Ihres Einkommens und Ihrer Ausgaben, entfallen hierdurch allerdings nicht.
- Alle relevanten Angaben müssen in Ihrer jährlichen Steuerklärung enthalten sein, damit das Finanzamt Ihre Steuerschuld exakt ausrechnen kann.
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