Was Sie benötigen
- Eine Gewerbeanmeldung
Ein Mini-Gewerbe hat den Vorteil, dass zwar eine Selbständigkeit vorliegt, diese aber nicht als Fulltime-Arbeit ausgeführt wird. Außerdem hat es auch in steuerlicher Hinsicht einen enormen Vorteil, im Gegensatz zu einem Voll-Gewerbe. Wer also vorhat, ein solches Mini-Gewerbe anzumelden, sollte hierbei einiges berücksichtigen.
Mini-Gewerbe anmelden - Vorsicht bei den Angaben
- Natürlich muss ein Mini-Gewerbe ebenso wie ein Voll-Gewerbe angemeldet werden. Hierzu müssen Sie zu Ihrer zuständigen Stelle bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gehen und dort Ihr Gewerbe anmelden.
- Nach dieser Anmeldung die natürlich gebührenpflichtig ist, werden Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt angeschrieben. Von dort erhalten Sie eine Betriebs-Anmeldung für das Finanzamt, die Sie unbedingt schnellstens ausfüllen und zurückschicken sollten. Beachten Sie bei dieser Anmeldung, dass Sie das Wort Kleinunternehmerregelung unbedingt ankreuzen.
- Dies bedeutet dann für Sie, dass Ihr Mini-Gewerbe umsatzsteuerfrei geführt werden kann und muss. Allerdings gelten hier strenge Einkommensgrenzen, die Sie ebenfalls dringend einhalten müssen, um bei einer eventuellen Überprüfung nicht eine böse Überraschung zu erleben.
- Auch bei der Buchführung haben Sie es relativ leicht, da bereits eine Einnahmen/Überschussrechnung genügt.
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