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Die Schulbescheinigung - so lassen Sie sie ausstellen

Schüler müssen häufig eine Schulbescheinigung mitbringen.
Schüler müssen häufig eine Schulbescheinigung mitbringen.
Eine Schulbescheinigung wird für die Beantragung von Sozialleistungen benötigt. Auch bei Behördengängen, die das Kind oder den Jugendlichen beziehungsweise die ganze Familie betreffen, ist die Einreichung von Schulbescheinigungen oftmals notwendig. Hier erfahren Sie, für welchen Zweck Sie eine Schulbescheinigung benötigen.

Die Schulbescheinigung muss Ihrem Kind oder Jugendlichen erbracht werden, zum Zwecke der Weiterbildung eine Schule besucht wird. Besuchen Sie selbst eine Weiterbildungseinrichtung, können Sie die Schulbescheinigung selbst besorgen. Sie bekommen sie im Sekretariat der Schule ausgestellt. Sie beinhaltet Angaben zur Art und Dauer des Schulbesuches. Die Ausstellung einer Schulbescheinigung ist kostenlos.

Wofür eine Schulbescheinigung notwendig ist

  • Sie benötigen eine Schulbescheinigung als Nachweis, dass Ihr Kind oder Sie selbst eine Schule besuchen. Wenn Sie Sozialleistungen empfangen, bekommen Sie diese nur, wenn Sie eine Schulbescheinigung vorlegen. 
  • Am häufigsten müssen Sie die Schulbescheinigung zum Empfang von Kindergeld einreichen. Sie bekommen Kindergeld für Ihr Kind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach können Sie einen Anspruch bis zum 25. Lebensjahr geltend machen, wenn Sie selbst oder Ihr Kind einer Ausbildung nachgehen oder unverschuldet arbeitslos gemeldet sind.
  • Auch als Bezieher von Hartz IV müssen Sie mitunter einen Schulbesuch mittels einer Schulbescheinigung nachweisen.

Die Schulbescheinigung rechtzeitig beantragen

  • Wenn Sie oder Ihr Kind eine schulische Ausbildung absolvieren, die nach dem BaföG gefördert werden kann, müssen Sie diese mit dem BaFöG-Antrag einreichen. Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn die Schulbescheinigung vorliegt, denn das Amt muss sich davon überzeugen, dass Sie wirklich einer Ausbildung nachgehen, die den Empfang dieser Leistung rechtfertigt.
  • Die Schulbescheinigung bekommen Sie direkt in der Schule, die Sie selbst besuchen oder an der Ihr Kind angemeldet ist. 
  • Für die Ausstellung ist die Sekretärin der Schule zuständig. 
  • Beantragen Sie die Schulbescheinigung rechtzeitig, denn Sie können nicht davon ausgehen, dass die Sekretärin diese sofort ausfüllen wird. Mitunter wird ein Zeitraum von einer Woche für die Ausstellung veranschlagt.
  • Sie müssen keine Anträge stellen, es reicht aus, wenn Sie oder Ihr Kind mündlich den Bedarf anmelden. 
  • Die Schule ist zur Ausstellung der Schulbescheinigung verpflichtet und darf diese nicht ablehnen.
helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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