Was Sie benötigen
- Steuererklärung + Anlage V
- Rentenunterlagen
Die private Rentenversicherung auf der Steuererklärung angeben
Das geht nicht mehr so ganz einfach und auch nicht mehr für alle privaten Rentenversicherungen. Trotzdem werden nach wie vor bestimmte Verträge zur Alterssicherung steuerlich begünstigt. Im Einkommensteuergesetz im § 10 im 1. Absatz Satz Nummer 2 werden alle Verträge aufgezählt, die noch steuerlich begünstigt werden.
- Insbesondere werden die gesamten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, das heißt, sowohl die Arbeitgeberanteile (steuerfrei) als auch die Anteile, die der Arbeitnehmer gezahlt hat, steuerlich begünstigt. Manchmal wird dies mit dem kompletten Sozialversicherungsbetrag verwechselt.
- Alle Beiträge, die Sie in Ihre Rürup-Rente privat eingezahlt haben, gehören zur privaten Rentenversicherung und dürfen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Weiterhin gibt es Einrichtungen zur beruflichen Versorgung, die ähnliche Renten leisten wie die gesetzliche Rentenversicherung. Auch diese Beiträge sind steuerlich begünstigt.
- Wenn Sie in der Landwirtschaft tätig sind, werden die Beiträge für Ihre Altersvorsorge in eine sogenannte landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt. Auch diese Beiträge werden in Ihrer Steuererklärung anerkannt.
- Auch wenn Sie als selbstständiger Pflichtbeiträge zahlen müssen oder freiwillig Ihre Beiträge entrichten, werden diese Beiträge in Ihrer Steuererklärung ebenfalls berücksichtigt.
Die private Rentenversicherung auf der Steuererklärung angeben - so geht es
- Um die Versicherungsbeiträge für Ihre private Rentenversicherung in der Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie zusätzlich zu den üblichen Steuererklärungsformularen die Anlage V = Vorsorgeaufwand und die Versicherungsunterlagen Ihrer privaten Rentenversicherung.
- Wenn Sie diese Anlage beifügen, müssen Sie bei den Sonderausgaben im entsprechenden Feld ein Kreuzchen machen.
- Tragen Sie sowohl Ihre eigenen als auch die Versicherungsbeiträge Ihres Gatten ein.
- Vergessen Sie nicht, von Ihren Beiträgen eventuelle Rückerstattungen, Zuschüsse (steuerfreie) oder Gewinnanteile, die Ihnen ausbezahlt wurden, abzuziehen.
Das klingt komplizierter, als es ist. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, nehmen Sie sich ein Steuererklärungsprogramm zu Hilfe oder wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
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