Was Sie benötigen
- Notar
- Eintragung
Da es sich zum Beispiel bei einem Immobilienkauf zumeist um beträchtliche Summen handelt, muss natürlich auch die Rückzahlung gewährleistet werden. Um dieses zu untermauern, soll die Grundbuchschuld sorgen. Auch ist hieraus ersichtlich, ob ein zu erwerbendes Gelände oder eine Immobilie noch in irgendeiner Weise belastet ist. Dies dient auch der Sicherheit Ihnen als Käufer gegenüber.
Grundbuchschuld eintragen - die Gründe
- Normalerweise wird bei einem Immobilienkauf Geld von einer Bank aufgenommen, das dann anschließend in monatlichen Raten wieder abgezahlt wird. Die gebende Bank muss sich natürlich absichern, damit sie an ihr Geld kommt. Hierfür wird die Grundbuchschuld benötigt.
- Die Bank lässt sich dort die Summe eintragen, die sie Ihnen als Käufer per Kredit zur Verfügung gestellt hat. So wird eine Immobilie oder ein Grundstück zur Sicherheit und die Bank hat im Falle der Nichtzahlung das Recht an eben dieser Immobilie erworben.
Die rechtliche Form der Grundbuchschuld
- Eine Grundbuchschuld bedeutet das dingliche Recht, aus einer Immobilie, einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht die Zahlung einer bestimmten Summe zu fordern.
- Die Grundbuchschuld ist ein Pfandrecht und ist im BGB geregelt.
- Man unterscheidet zwischen einer Grundbuchschuld und einer Briefgrundschuld. Soll keine Briefgrundschuld stattfinden, muss dies im Grundbuch eingetragen werden. Die Briefgrundschuld ist ein Dokument, das meist deshalb eingesetzt wird, damit die Möglichkeit gegeben ist, einen eventuell eintretenden Wechsel des Gläubigers nicht erst durch eine Neueintragung im Grundbuch abzusichern.
- Die Abtretung einer Briefgrundschuld kann dann durch eine Abtretungserklärung, die notariell beglaubigt sein sollte, vorgenommen werden.
Eine Grundbuchschuld dient also letztendlich der Absicherung des Gläubigers. Nach vollständiger Rückzahlung der eingetragenen Summe wird die Grundbuchschuld dann wieder gelöscht.
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