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Deka - Investmentfonds auszahlen lassen

Wie Sie sich Deka-Fondsanteile auszahlen lassen können
Wie Sie sich Deka-Fondsanteile auszahlen lassen können
Zu den beliebten Fonds zählen für viele Anleger auch die Deka-Investmentfonds, die zum Beispiel auch in vielen Sparkassen vertrieben werden. Auszahlen lassen können Sie sich das ersparte Guthaben relativ einfach. Es gibt dazu verschiedene Wege und Sie müssen nur wenige Dinge beachten, denn eine Kündigungsfrist gibt es im Normalfall nicht.

Wie das Auszahlen in der Praxis erfolgen kann


Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten, auf welche Weise Sie die Auszahlung Ihres Guthabens bzw. den Verkauf der Fondsanteile veranlassen können.

  • Der erste mögliche Weg, wie Sie das Auszahlen der Deka-Investmentfonds veranlassen können, ist der Gang zur Sparkasse. Da die Sparkassen mit der Deka zusammenarbeiten und deren Fonds vertreiben, können der Verkauf der Anteile und somit die Gutschrift des Gegenwertes in der Regel auch von der Geschäftsstelle aus veranlasst werden.
  • Falls Sie über einen Onlinezugang zu Ihrem Fondsdepot verfügen, dann können Sie die Auszahlung natürlich auch über das Internet veranlassen. Dazu müssen Sie lediglich ein Onlineformular ausfüllen und dort zum Beispiel angeben, welche Menge an Fondsanteilen Sie vom jeweiligen Fonds veräußern möchten. Der Gegenwert wird dann meistens nach 2 - 3 Tagen Ihrem Girokonto gutgeschrieben.
  • Der dritte Weg ist vergleichsweise umständlich und beinhaltet, dass Sie sich zunächst das passende Formular von der Fondsgesellschaft per Post zusenden lassen. Anschließend füllen Sie das Formular aus und senden es zurück. Auch auf diese Weise können Sie den Verkauf der Anteile und somit die Auszahlung des Guthabens veranlassen.


Was Sie beim Verkauf der Deka-Investmentfonds beachten sollten

  • Es gibt nur wenige Dinge, die Sie beachten sollten, falls Sie sich Ihre Deka-Investmentfonds auszahlen lassen möchten. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Verkauf nicht zwingend am gleichen Tag der Auftragserteilung erfolgt, sodass es mitunter drei bis vier Tage dauern kann, bis das Guthaben überwiesen wurde.
  • Falls Sie die Fondsanteile nicht im Zuge eines besonderen Vertrages angespart haben, zum Beispiel im Zuge vermögenswirksamer Leistungen, müssen Sie keine Kündigungsfristen beachten. Zu bedenken ist jedoch, dass der Verkauf bei einem Riester-Fondsvertrag vor Fälligkeit prämienschädlich ist.
  • Falls Sie aus dem Verkauf ein bestimmtes Mindestguthaben erwarten, dann können Sie auch die Order geben, dass die Anteile zu einem gewissen Limit verkauft werden. Wird dieses Limit nicht erreicht, so kann sich die Auszahlung verzögern.
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