Gemeinschaft - soziale, zwischenmenschliche Beziehungen
- Die Definition für Gemeinschaft wird häufig im sozialen Bereich angewendet. Doch auch in der Wirtschaft und in der Politik gibt es Gemeinschaften, die jeweils eine andere Definition haben.
- In der Soziologie - also im zwischenmenschlichen Bereich - wird „Gemeinschaft“ als eine spontan entstandene soziale Beziehung zwischen Menschen definiert, die durch strenge Bänder der Verwandtschaft und Empfindungen innerhalb einer gemeinsamen Tradition geprägt ist.
- Häufig bilden sich Gemeinschaften aus Menschen, die gemeinsame Interessen haben und die sich in der Gesellschaft des Anderen wohlfühlen.
- Dabei muss eine Gemeinschaft nicht immer aus Verwandten oder Freunden besteht. Auch Vereine oder eine Kleinfamilie bilden Gemeinschaften im sozialen Zusammenhang.
- Hierarchien sind in Gemeinschaften selbstverständlich. Auch hier gibt es höher und niedrig gestellte Personen, die unter Umständen sogar ausgegrenzt werden können.
Definition der Gemeinschaft in der Politik
- Auch in der Politik existieren Gemeinschaften. Hier handelt es sich allerdings nicht um verwandtschaftliche Beziehungen, sondern vorrangig um wirtschaftliche Beziehungen zwischen einzelnen Staaten.
- Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Gemeinschaft stehen beispielsweise in unmittelbarer Beziehung im wirtschaftlichen Sinne zueinander. Sie besitzen wie die EU eine gemeinsame Währung oder arbeiten auch in rechtlichen Dingen zusammen.
Gemeinschaft im bürgerlichen Recht
- Im bürgerlichen Recht steht „Gemeinschaft“ nicht für verwandtschaftliche Beziehungen. Der Begriff „Gemeinschaft“ steht hier für ein Recht, das mehreren zusteht.
- Das kann zum Beispiel gemeinsames Eigentum oder eine gemeinsame Verwaltung sein.
- Die Definition für „Gemeinschaft“ ist also weit gefasst und muss im jeweiligen Zusammenhang anders definiert werden.
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