Brutto und Netto unterscheiden
Jeder von Ihnen kommt früher oder später mit den beiden Begriffen Brutto und Netto in Berührung. Das kann entweder bei Lohn- und Gehaltsangaben geschehen, bei Preislisten oder auch bei bestimmten Gewichten.
- Beim Gewicht einer Gemüsekonserve beispielsweise steht auf der Dose eine Angabe von 500 Gramm drauf. Das ist aber die Bruttoangabe und schließt außer dem Gemüse auch die Beilagen und den Saft mit ein. Meist ist separat auch eine Nettoangabe vermerkt. Diese beziffert dann das Gewicht vom Gemüse allein. Sie erfahren auf diese Weise, wie viel Gemüse Sie tatsächlich kaufen und was davon als Beilagen das Gewicht verfälscht.
- Sollten Sie den Unterschied immer wieder verwechseln, hilft vielleicht eine kleine Eselsbrücke. Das B von Brutto steht für Ballast und das N von Netto steht für nackt. Bei Preisangaben beispielsweise, die in netto angegeben sind, wie im Großhandel, handelt es sich also um den nackten, reinen Handelswert. Da aber darauf noch Mehrwertsteuer zugerechnet und gezahlt werden muss, ist der tatsächliche Verkaufspreis (also brutto mit Ballast) entsprechend höher.
Stundenlohn mit und ohne Abzüge
- Wissen Sie eigentlich, wie viel Stundenlohn Sie haben? Sicherlich ist Ihnen hier eine bestimmte Zahl bekannt. Meist handelt es sich bei der Angabe des Gehaltes jedoch nicht um den Betrag, den Sie tatsächlich ausbezahlt bekommen. Denn der Stundenlohn und das Gehalt werden meist in Brutto angegeben. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen also beispielsweise einen Stundenlohn von 12 Euro. Diese Angabe ist in Brutto.
- Sie als Arbeitnehmer und auch Ihr Arbeitgeber sind aber verpflichtet, von Ihrem Lohn oder Gehalt bestimmte Prozentsätze für Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Lohnsteuer etc. zu zahlen. Diese Zahlungen tätigen Sie nicht selbst, sondern Sie werden vom Arbeitgeber an die zuständigen Institutionen abgeführt.
- Die fälligen Beträge, die übrigens vom Gesetzgeber festgelegt sind, zieht Ihr Lohnzahler direkt von dem Ihnen zu zahlenden Betrag ab. Daraus ergibt sich, dass Sie brutto (also ohne Abzüge) einen Stundenlohn von 12,50 Euro bekämen, nach den gesetzlich festgelegten Abzügen und Steuern, die daraus getilgt werden, aber beispielsweise nur noch einen Nettobetrag von 9,80 ausgezahlt bekommen.
Der Bruttolohn ist also das, was der Arbeitgeber bereit ist, Ihnen zu zahlen. Der Nettolohn ist der Betrag, der übrig bleibt und tatsächlich auf Ihrem Konto landet, nachdem die gesetzlich festgelegten und geforderten Abzüge und Steuern abgezogen wurden.
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