Prüfen Sie nach, ob der Brief nicht angekommen ist
Verschicken Sie einen Brief per Einschreiben, so entscheiden Sie, ob Sie es per Einwurf oder Rückschein versenden.
- Bei der Variante Einwurf muss der Empfänger keine Unterschrift leisten, sondern der Zusteller wirft das Dokument in den Postkasten und unterzeichnet das Datum auf einem Schein. Rechtlich erfordert dies trotzdem keine Anforderungen an die Zustellung, da der Empfänger das Dokuement nur in den Machtbereich bekommt. Sie erfahren dann nur anhand des Auslieferungsbelegs, wann das Dokument ausgeliefert wurde.
- Wählen Sie die Rückschein-Variante, so erhalten Sie wenige Tage nach Zustellung den Rückschein mit dem Zustellungsdatum und der Unterschrift des Empfängers. Geht Ihnen dies keinesfalls zu, so ist das Dokument nicht angekommen.
Nachforschungsantrag trotz Einschreiben stellen
Ist der Brief trotz Einschreiben nicht angekommen, so stellen Sie bei der Post einen Nachforschungsantrag.
- Sie benötigen dann die Sendenummer und müssen Ihre Kontaktdaten und die Anschrift des Empfängers angeben.
- Die Post benötigt ca. drei Wochen, um das Dokument ausfindig zu machen.
- Entweder es wird gefunden und dann zugestellt und Sie erhalten den Rückschein oder es ist verlustig.
So gehen Sie weiter vor, wenn der Brief nicht angekommen ist
Ist der Brief nun trotz Einschreiben nicht angekommen und auf dem Postweg verloren gegangen, so haftet die Post.
- Bei der Einwurf-Variante erhalten Sie maximal 20 Euro und bei der Rückschein-Variante 25 Euro vom Zusteller.
- Leider ist der Schadensersatz sehr stark beschränkt und gleicht oftmals den finanziellen Schaden, der durch das Versäumen einer Kündigungsfrist entsteht, nicht aus. Sie können dies vermeiden, wenn Sie Dokumente durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dies kostet Sie pro Seite ca. 9 Euro.
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