BfA - Teil der Deutschen Rentenversicherung
- Die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) war als Träger der Rentenversicherung der Angestellten vor allem für Angestellte, selbstständige Hebammen, Lehrer, Erzieher, Entbindungspfleger, freiwillig Versicherte, Rentner und Sozialleistungsbezieher zuständig, die keine Beiträge in die Rentenversicherung der Angestellten eingezahlt haben. Diese Menschen konnten die Rente bei der Anstalt beantragen, wenn weder die Bundesknappschaft, die Seekasse noch die Bahnversicherungsanstalt zuständig waren.
- Inzwischen ist dieser Versicherungsträger in die Deutsche Rentenversicherung eingegangen. Dort muss die Altersversorgung beantragt werden.
So können Sie die Rente beantragen
- Sofern Ihr Versicherungskonto geklärt ist, genügt es, wenn Sie Ihre Rente circa drei bis vier Monate vor Ihrem 65. bzw. 67. Geburtstag bei der Rentenversicherung beantragen. Sind Lücken vorhanden, sollten Sie Ihren Rentenantrag mindestens ein halbes Jahr vorher stellen. Nur so können Sie einen pünktlichen Rentenbeginn erwarten.
- Die Formulare für den Rentenantrag erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, da die BfA inzwischen bei diesem Versicherungsträger eingegangen ist. Entweder gehen Sie persönlich dorthin oder Sie laden sich die Formulare online von der Homepage der Versicherungsanstalt herunter.
- Schicken Sie die ausgefüllten Formulare anschließend an den Versicherungsträger oder bringen Sie diese persönlich vorbei.
- Trauen Sie sich das Ausfüllen des Antrags nicht zu, hilft Ihnen der Versichertenälteste oder ein Versicherungsberater dabei. Ihr Rentenversicherungsträger nennt Ihnen Ihren Ansprechpartner.
- Sollten Sie bereits zu spät mit der Antragstellung dran sein, ist es möglich, diesen zuerst formlos zu stellen, um die Frist einzuhalten. Danach können Sie den regulären Rentenantrag bei der Versicherungsanstalt nachreichen.
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