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Bewerbung nach einer Kündigung im Probemonat - Tipps

Im Probemonat gekündigt - was nun?
Im Probemonat gekündigt - was nun? © Peter_Smola / Pixelio
Sie haben Ihren Job im Probemonat gekündigt? Hier finden Sie allgemeine Informationen über eine Kündigung in der Probezeit und ein paar hilfreiche Tipps, wie eine Bewerbung nach einer Kündigung im Probemonat aussehen kann und was Sie beachten sollten.

Informationen über Kündigung und Probezeit

  • Die Probezeit kann zwischen 1 und 6 Monaten betragen. Wenn Sie im Ausbildungsverhältnis sind, beträgt sie bis zu maximal 4 Monate.
  • Der Arbeitgeber muss nicht zwingend eine Probezeit mit Ihnen vereinbaren, es sei denn, Sie befinden sich im Ausbildungsverhältnis.
  • Eine Probezeit führt erst mal nur dazu, dass die Kündigungsfrist innerhalb dieser Zeit kürzer ist.
  • Eine Kündigung innerhalb des Probemonats bzw. der vertraglich festgelegten Probezeit erfolgt innerhalb einer zweiwöchigen Kündigungsfrist nach §622 Abs. 3 BGB.
  • Im Tarifvertrag kann auch eine kürzere Frist geregelt sein.
  • Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis im Probemonat kündigen, müssen Sie nicht zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen.
  • Beachten Sie: Als Arbeitnehmer sind Sie im Probemonat im Allgemeinen nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz geschützt.
  • Auch wenn Sie vertraglich an eine Frist gebunden sind, kann es helfen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden. Wenn Sie beiderseits zu einer Einigung gelangen, können Sie unter Umständen auch schon fristlos kündigen.
  • Im Ausbildungsverhältnis kann von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite aus fristlos ohne Angabe von Gründen im Probemonat gekündigt werden.
  • Beachten Sie, dass Sie in jedem Fall schriftlich kündigen müssen.

So schreiben Sie Ihre Bewerbung im Probemonat

Eine Bewerbung nach einer Kündigung im Probemonat muss nicht automatisch in Ihren Bewerbungsunterlagen schlecht bzw. nach einem Abbruch aussehen.

  • Schreiben Sie nicht in Ihrem Lebenslauf, dass Sie Ihre Stelle/Ausbildung abgebrochen haben. Sie können einen Abbruch geschickter formulieren, indem Sie zum Beispiel als Krankenpfleger/Krankenschwester schreiben, "Mai 2011-Juni 2011 Krankenpflegedienst im XY Krankenhaus" anstelle von "Abgebrochene Tätigkeit im XY Krankenhaus" o. ä.
  • Im Bewerbungsanschreiben auf eine neue Stelle können Sie erwähnen, dass Sie in den anderen Beruf hineingeschnuppert haben, jedoch festgestellt haben, dass Sie in anderen Bereichen besser aufgehoben sind. Sie können dies auch stattdessen in einem Vorstellungsgespräch erwähnen, wenn die Frage aufkommt, warum Sie beim letzten Arbeitgeber nur so kurz beschäftigt waren.
  • Wenn Sie Ihr Ausbildungsverhältnis im Probemonat kündigen, können Sie genau so argumentieren, nämlich dahin gehend, dass Sie festgestellt haben, dass die angestrebte Ausbildung doch nicht das Richtige für Sie war.
  • Sie können im Bewerbungsschreiben auch schlicht schreiben, dass das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen beendet wurde.
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