Sie sollten es sich immer gründlich überlegen, ob Sie in einem bestimmten Betrieb arbeiten wollen, bevor Sie den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Man ist grundsätzlich an Verträge gebunden. Berücksichtigen Sie dies. Glücklicherweise ist es nicht so, dass Sie damit Ihre Seele verkauft hätten. Sie können den Ausbildungsvertrag auch vor Beginn der Ausbildung kündigen.
Den Ausbildungsvertrag vorher kündigen
Zuerst sollten Sie entscheiden, ob Sie die Ausbildung in dem Ausbildungsbetrieb antreten wollen oder nicht. Wägen Sie dabei alle Faktoren, Arbeitsweg, Verdienst und die Perspektiven ab. Es ist wirklich wichtig, dass Sie sich frei von Zweifeln entscheiden, haben Sie erst einmal gekündigt, ist die Ausbildungsstelle weg.
- Haben Sie sich entschlossen die Ausbildungsstelle vor Beginn zu kündigen, so teilen Sie dies im Ausbildungsbetrieb telefonisch mit. Sie müssen dies selbstverständlich nicht tun. So kann jedoch der Ausbildungsbetrieb schnell flexibel reagieren. Je früher man dort weiß, dass Sie nicht antreten, kann man einen anderen Auszubildenden suchen.
- Beachten Sie, dass weder die Kündigung zu Beginn des Ausbildungsvertrages im BBiG normiert ist, noch eine Sanktion vorgesehen ist, für Auszubildende, die am ersten Arbeitstag nicht erscheinen. Nach herrschender Rechtsprechung können beide Vertragsparteien, den Ausbildungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dieses Recht ist jedoch vertraglich abdingbar. Prüfen Sie demnach, ob Ihr Ausbildungsvertrag dieses Recht ausschließt. Ist dies nicht der Fall, können Sie ohne eine Frist kündigen.
- Schreiben Sie ein Kündigungsschreiben, dass Sie unverzüglich, das heißt vor Beginn der Ausbildung, an Ihren Betrieb schicken. Sie müssen keinen Kündigungsgrund angeben. Schreiben Sie lediglich, dass Sie zum sofortigen Zeitpunkt kündigen und die Ausbildungsstelle nicht antreten werden. Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben Rückschein an den Ausbildungsbetrieb.
Kündigungsfristen zu Beginn der Ausbildung
- Sie sollten beachten, dass beide Parteien vor Beginn des Ausbildungsvertrages ohne Einhaltung einer Frist kündigen können, falls dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist.
- Haben Sie die Ausbildung schon begonnen, so können beide Parteien in der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist den Ausbildungsvertrag kündigen. Das ist genau so wie vor Beginn der Ausbildung.
- Nach Ablauf der Kündigungszeit können beide Parteien aus wichtigem Grund fristlos kündigen und der Auszubildende kann ordentlich kündigen mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist. Hierzu müssen Sie geltend machen, die Ausbildung aufzugeben oder sich für einen anderen Werdegang zu interessieren.
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