Was versteht man unter einer Betriebsrente?
Zur Verbesserung der finanziellen Absicherung im Rentenalter der Bürger, hat der Staat die sogenannte Betriebsrente als zusätzlichen Altersvorsorge eingeführt, welche staatlich auch gefördert wird. Durch die Einführung des sogenannten Betriebsrentengesetzes können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass für das Alter vorgesorgt wird.
Dabei hat der Arbeitgeber eine kleine Anzahl an Möglichkeiten, wie er die Betriebsrente seines Arbeitnehmers gestalten möchte:
Direktzusage
Bei der Direktzusage finanziert der Arbeitgeber die zusätzliche Rente des Arbeitnehmers. Es wird kein externer Versicherungsträger mit dem Aufbau und der Verwaltung der Beiträge involviert. Der Arbeitgeber muss für die spätere Rente des Arbeitnehmers Rückstellungen bilden, um ab dem Zeitpunkt der Rentenzahlungen an den Arbeitnehmer liquide bleiben zu können.
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung geht es um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitnehmer hat hier die Möglichkeit mit eigenen Beiträgen in die Versicherung mit einzuzahlen. Für diese eigenen zusätzlichen Beiträge erhält der Arbeitnehmer dann in der Regel noch einen Zuschuss vom Arbeitgeber hinzu.
Pensionskasse
Die Möglichkeit über eine Pensionskasse eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, haben Unternehmen, die seit vielen Jahren mit traditionellen Pensionskassen zusammen arbeiten und die Pensionskasse dann auch meistens als Verein organisiert ist.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine Art der Vorsorge, welche besonders für Beschäftigte in hierarchisch höherrangigen Positionen geeignet ist. Die Beiträge werden ebenfalls steuerlich begünstigt. Der Versorgungsvertrag wird ebenfalls vom Arbeitgeber aus betreut.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ebenfalls eine Art der betrieblichen Altersvorsorge. Hier werden die Beiträge zur Altersvorsorge in einen Fonds eingezahlt, welcher mit einer attraktiven Rendite die Höhe der künftigen Rente erhöhen soll.
Was bleibt von der Betriebsrente übrig?
Da Sie auch im Rentenalter über eine soziale Absicherung verfügen sollten und Sie gesetzlich versichert sind, so müssen Sie von Ihrer Brutto-Betriebsrente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Diese sind abhängig von der jeweiligen Zugehörigkeit einer Krankenkasse und welchen Beitragssatz diese erhebt. Zusätzlich zu den Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung muss Ihre Betriebsrente auch noch versteuert werden. Die Höhe der abzuführenden Steuern auf Ihre Betriebsrente hängt maßgeblich von Ihrem individuellen persönlichen Steuersatz ab und lässt sich hier nicht pauschal konkretisieren.
Allerdings gibt es bei der Besteuerung der betrieblichen Rente einen sogenannten steuerfreien Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Freibetrag. Die Höhe dieser steuerfreien Beträge hat vielerlei Voraussetzungen und hängt von mehreren Faktoren ab, welche bei jedem Rentner individuell zu betrachten sind. Hierzu sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsvertreter, Arbeitgeber oder aber auch über einen steuerlichen Berater genauer informieren.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein weiteres Standbein zum Aufbau einer finanziellen Altersversorgung im Rentenalter. Durch das Betriebsrentengesetz müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Da Sie in der Ansparphase für die entrichtenden Beiträge Steuern und Sozialabgaben sparen können, müssen Sie im Umkehrschluss die Rente im der Auszahlungsphase besteuern.
Letztendlich sollte jedem bewusst sein, dass man sich bezüglich der finanziellen Absicherung im Alter zusätzlich vorsorgen sollte. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein weiterer Bestandteil. Darüber hinaus sollten Sie dennoch privat vorsorgen. Beispielsweise in einen sogenannten ETF-Sparplan. Mittlerweile gibt es zahlreiche Möglichkeiten sich fürs Alter finanziell abzusichern. Sich die Zeit zu nehmen, um sich zu erkundigen, sorgt für Sicherheit bei den eigenen Finanzen und beugt einer finanziellen Schieflage im Alter vor.
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