Alle Kategorien
Suche

Betreuung von Amts wegen - Vorsorgevollmacht vermeidet gerichtliche Bestellung

Vorsorge bedeutet Eigenverantwortung übernehmen.
Vorsorge bedeutet Eigenverantwortung übernehmen.
Früher wurden Leute entmündigt. Heute erfolgt eine Betreuung von Amts wegen. Nachteil ist, dass dazu allzu oft eine fremde Person bestellt wird. Besser und viel einfacher ist es, mit einer Vorsorgevollmacht eine gerichtliche Bestellung zu vermeiden.

Entmündigung gibt es nicht mehr. Das Gesetz kennt nur noch die Betreuung. Sie kommt in Betracht, wenn Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln können, weil Sie aus physischen (Schlaganfall) oder psychischen (Demenz) Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind. Dann ist der Vorsorgefall eingetreten.

Die Betreuung von Amts wegen ist ein Notfall

  • Tritt der Vorsorgefall ein und haben Sie keine Vorsorge getroffen, bestellt das Betreuungsgericht auf Anregung beispielsweise Ihres Hausarztes oder Ihrer Angehörigen oder auf Ihren eigenen Antrag praktisch notfallmäßig von Amts wegen einen Betreuer. Für dieses Amt wird oft ein Berufsbetreuer (Rechtsanwalt, Sozialarbeiter) bestellt. Ist Ihnen diese Person unbekannt, ist es schwierig, ein Vertrauensverhältnis herzustellen.
  • Sie können die Bestellung eines solchen rechtlichen Betreuers von Amts wegen vermeiden. Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht! Nutzen Sie dazu einen Mustertext und erstellen Sie den Text nach Ihren Vorstellungen.
  • In dieser Vorsorgevollmacht regeln Sie unter anderem die Gesundheitssorge, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht, Behörden und Sozialversicherungsträgern. Die Vollmacht hat Geltung über den Tod hinaus.

Regeln Sie Ihre Wünsche in einer Vorsorgevollmacht

  • Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung mit einer Person Ihres Vertrauens. Diese Vertrauensperson bestellen Sie für den Vorsorgefall zu Ihrem Bevollmächtigten. In diesem Fall erübrigt sich die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht. Sie ersparen sich und Ihren Angehörigen ein teils recht bürokratisches Verfahren, in dem Ihre persönlichen Verhältnisse überprüft werden.
  • Vor allem können Sie eine solche Vorsorgevollmacht frühzeitig bestellen, auch wenn sich der potenzielle Vorsorgefall noch lange nicht abzeichnet. Sie sorgen vor! Und Vorsorge war und ist allemal besser, als unter Zugzwang handeln zu müssen. Vorsorge ist daher keine Frage des Alters.
  • Der in einer Vorsorgevollmacht bestellte Bevollmächtigte kann dann im Vorsorgefall alles regeln und entscheiden, was Ihre persönlichen Angelegenheiten betrifft. Vor allem können Sie jede beliebige Person, die Sie für diese Aufgabe für geeignet halten, bestellen. Es ist Ihre freie Entscheidung. Niemand kann Ihnen hineinreden. Sinnvollerweise sollten Sie die Bevollmächtigung mit der Vertrauensperson besprechen. Schließlich muss diese bereit sein, sich für Sie zu engagieren.
  • In der Vorsorgevollmacht können Sie genaue Anweisungen erteilen, was der Bevollmächtigte im Vorsorgefall tun kann, tun darf oder zu unterlassen hat. Sie können diese Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, abändern oder eine neue Bevollmächtigung erstellen.

Idealerweise ergänzen Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung. In der Patientenverfügung bestimmen Sie, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten, falls sich Ihr Leben dem Ende zuneigt. Die Vorsorgevollmacht dient allein dazu, handlungsfähig zu bleiben, ohne dass Ihr Ableben bevorsteht.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: