Können Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft, aktuell oder in absehbarer oder noch nicht absehbarer Zukunft nicht selbst regeln, benötigen Sie einen Vertreter. Sie können diesen mit einer Verfügungsvollmacht bevollmächtigen.
Verfügungsvollmacht als Bankvollmacht
- Eine Verfügungsvollmacht kann sehr unterschiedliche Inhalte haben. Der Begriff selbst ist zu unbestimmt, als dass sich daraus Konkretes ableiten ließe. Bevollmächtigen Sie beispielsweise Ihren Ehepartner, von Ihrem Girokonto bei der Bank Geld abzuheben oder Verfügungen zu tätigen, können Sie ihm eine Kontovollmacht erteilen.
- Dazu müssen Sie sich regelmäßig in die Bank begeben und dort ein für diesen Zweck vorgesehenes Formular unterschreiben. Der Bevollmächtigte muss Sie dazu begleiten. Eine Vollmacht, die Sie zu Hause auf ein Stück Papier schreiben, genügt den Banken regelmäßig nicht.
Eine Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit
- Eine Verfügungsvollmacht kann auch als Vorsorgevollmacht erstellt werden. Darin geht es um den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern können, weil Sie dazu aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sind. Für diesen Fall benötigen Sie einen Vertreter. Auf Ihren Antrag oder Anregung jeder anderen Person bestellt das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer. Dieser Betreuer handelt dann für Sie und erledigt Ihre Geschäfte.
- Ein von Amts wegen bestellter Betreuer ist nicht notwendig, wenn Sie selbst in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben. Auch dieser Bevollmächtigte kann im Vorsorgefall Ihre Angelegenheiten erledigen.
- Für diesen Zweck sollten Sie einen Mustertext verwenden. Darin sind alle in Betracht kommenden Situationen beschrieben, in denen eine Betreuung sinnvoll sein kann. Dazu gehört, das Sie Ihre Vertrauensperson bevollmächtigen können, Sie unter anderem in gesundheitlichen Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten oder Rechtsangelegenheiten zu vertreten.
Diese Vollmacht sollten Sie schriftlich erstellen und mit der Vertrauensperson, die Sie bevollmächtigen wollen, absprechen. Schließlich muss diese Person bereit sein, sich für Sie im Vorsorgefall zu engagieren. Sie können diese Vorsorgevollmacht, wie jede andere Vollmacht auch, jederzeit widerrufen, abändern und neu erstellen.
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