Betrüger haben es häufig leicht, ein Opfer zu finden, weil diese auf einen solchen Fall nicht vorbereitet sind. Wenn Sie nicht Opfer eines Betruges werden möchten, müssen Sie die Tricks der Betrüger kennen. Schützen können Sie sich häufig, wenn Sie Warnungen ernst nehmen und sich an einige wichtige Spielregeln halten.
Bestellbetrug - Zahlungswilligkeit nur vorgetäuscht
Die Betrugsformen im Internet reichen von Bestellbetrug und Scams (Vorschussbetrug) über Darlehens- und Bankingbetrug bis hin zu Trojanern und Viren.
- Beim Bestellbetrug versucht der Betrüger, beispielsweise durch Täuschung bestimmte Güter oder Leistungen ohne Bezahlung zu erlangen. Eine weitere Variante ist das Erlangen von Geld ohne entsprechende Gegenleistung.
- Der Betrug wird nach dem immer gleichen Prinzip begangen, indem eine Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit / Lieferwilligkeit lediglich vorgetäuscht wird. Für potenzielle Opfer (Unternehmen oder Verbraucher) kann der Betrugsfall beide Richtungen betreffen, im Rahmen des Einkaufs- und des Verkaufsprozesses.
- Geschäfte macht man am besten mit Partnern, die man kennt oder die entsprechende Referenzen vorweisen. Doch in Zeiten des zunehmenden und Profit versprechenden Online-Handelns ist es so gut wie unmöglich, jeden Geschäftspartner genau unter Lupe zu nehmen. Vorsicht ist also angebracht. Täter können sich hinter Namen und Telefonnummern gut verstecken.
- Vermeintliche Kunden lassen Waren an falsche Adressen liefern. Nach der Warenübergabe verschwinden sie, ohne zu bezahlen und ohne eine gültige Rechnungsadresse hinterlassen zu haben. Viele Online-Verkäufer verkaufen daher selten auf Rechnung, nie bei einer Neukundenbestellung. Kunden können nur zwischen Kreditkartenzahlung, Sofortüberweisung oder Vorkasse wählen.
Wenn Verbraucher falsche Rechnungen erhalten
Doch nicht nur Unternehmen werden Opfer von Bestellbetrug. Zum einen warten Kunden auf bereits bezahlte Waren vergeblich. Zum anderen gibt es zahlreiche vermeintliche Unternehmer, die sich an Verbraucher mit falschen Rechnungen wenden. Warenlieferungen oder Leistungsinanspruchnahmen gab es nicht. Einige dreiste Betrüger schicken sogar gleich Mahnungen.
- Als Verbraucher müssen Sie keine unwahren Rechnungen bezahlen. Auch auf das Mahnschreiben müssen Sie nicht reagieren. Wenn die eine Firma behauptet, mit Ihnen einen Vertrag abgeschlossen zu haben, muss sie das auch beweisen können.
- Etwas anders sieht die Sache aus, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid über eine unberechtigte Forderung in der Post finden. Dagegen müssen Sie Widerspruch einlegen. Im schlimmsten Fall steht eines Tages der Gerichtsvollzieher an der Tür.
- Bestellbetrug ist immer ein Fall für die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Als Betroffene sollten Sie im Falle einer unberechtigten Zahlungsaufforderung eine Anzeige machen und die Verbraucherzentrale und die Wettbewerbszentrale informieren.
Selbst wenn Ihnen ein Unternehmen einfach ohne ihr Wissen bestimmte Waren zuschickt, ist kein Vertrag zustande gekommen. Sie brauchen nicht zu zahlen. Sie dürfen nicht bestellte Sachen sogar verbrauchen oder benutzen. Für Beschädigungen sind Sie nicht haftbar. Ein Bestellbetrug liegt nicht vor. Der Unternehmer trägt das volle Risiko.
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