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Bestallungsurkunde - Informatives

Amtsinhaber werden urkundlich bestallt.
Amtsinhaber werden urkundlich bestallt.
Wenn Sie in ein öffentliches Amt oder in ein Ehrenamt berufen werden, erhalten Sie eine Bestallungsurkunde. So können Sie gegenüber Dritten nachweisen, dass Sie als Vormund bestellt wurden, von Amts wegen als Betreuer tätig sind oder zum Bundeskanzler ernannt wurden.

Bestallung hat nichts mit Stall oder Pferden zu tun. Es handelt sich um einen althergebrachten Begriff und bezeichnet ganz allgemein, dass Sie in ein bestimmtes Amt berufen wurden.

Ärzte erhalten eine Approbationsurkunde, Vormünder eine Bestallungsurkunde

  • Früher wurde der Begriff als Erlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen, aber zulassungspflichtigen Tätigkeit verwendet. Deutlich wird der Begriff, wenn Sie ihn auf Rechtsanwälte, Notare oder Ärzte beziehen. Hier heißt es zwar nicht Bestallung. Diese Personen weisen ihre Tätigkeit durch die Zulassung oder Approbation nach. Gemeint ist das Gleiche. In diesem Sinne heißt es in § 2 Heilpraktikergesetz: "Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis." Auch Beamte werden "bestallt".
  • Oft begegnet Ihnen der Begriff im Vormundschaftsrecht. So heißt es in § 1791 BGB, dass der Vormund eine "Bestallung" erhält. Gleiches gilt für den Pfleger gemäß § 1915 BGB. Oder werden Sie von Amts wegen zum Betreuer einer anderen Person bestellt, erhalten Sie eine Bestallungsurkunde. Sollten Sie zum Bundeskanzler gewählt werden, erhalten Sie vom Bundespräsidenten eine Ernennungsurkunde, die ebenfalls nichts anderes ist als eine solche Bestallungsurkunde.

Mit der Urkunde beweisen Sie Ihre Ernennung

  • Die Bestallungsurkunde soll den Namen und die Zeit der Geburt des Mündels, den Namen des Vormunds, des Gegenvormunds, der Mitvormünder sowie im Fall der Teilung der Vormundschaft die Art der Teilung beinhalten.
  • Die Urkunde dokumentiert also, dass Sie in ein bestimmtes Amt berufen wurden. Mit der Vorlage der Urkunde belegen Sie, dass Sie berechtigt sind, dieses Amt auszuüben. Privatrechtlich ist es das Gleiche, wenn Sie eine andere Person zur Vornahme einer bestimmten Handlung bevollmächtigen. Dann erstellen Sie eine Vollmachtsurkunde.
  • In der Bestellungsurkunde werden die Aufgaben und der Umfang der Aufgabe bezeichnet. Besonders deutlich wird dies, wenn Sie zum Pfleger bestellt werden. Bei der Pflegschaft ist es so, dass den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen und für die Erfüllung der Sorge ein Pfleger eingesetzt wird. Dies kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Recht sein, für das betroffene Kind medizinische oder schulische Fragen zu entscheiden.
  • Endet Ihr Amt, sind Sie verpflichtet, das Original der Bestallungsurkunde dorthin zurückzugeben, wo sie ausgestellt wurde.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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