Berufsgenossenschaft für Gewerbe und Handel
- In Deutschland gibt es zurzeit (Stand 2012) keine Berufsgenossenschaft "Öffentlicher Dienst". Vielmehr sind die Institutionen der gesetzlichen Unfallversicherung im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich organisiert.
- Die Sozialversicherungsträger haben die Aufgabe, Berufskrankheiten, Wege- und Arbeitsunfälle oder andere Gesundheitsgefahren, die berufliche Ursachen haben können, zu vermeiden.
- Dies geschieht vorwiegend durch Beratungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
- Außerdem schulen die Genossenschaften Mitarbeiter in Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit und arbeiten eng mit Medizinern zusammen, wenn es zu einer Krankheit durch Beruf oder einen Wegeunfall kommt.
- Sie unterstützen die Kranken finanziell und sorgen durch Rehabilitationsmaßnahmen für eine schnelle Genesung.
Unfallversicherungsträger "Öffentlicher Dienst"
- Angestellte im öffentlichen Dienst sind bei Unfallkassen versichert. Genau wie die Berufsgenossenschaften sind sie bei der "Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung" organisiert.
- Im Gegensatz zum Gewerbe mit neun Berufsgenossenschaften, gibt es für Angestellte der öffentlichen Hand Unfallkassen für verschiedene Bereiche, wie Eisenbahn, Post oder Feuerwehr.
- Diese Unfallversicherungsträger besitzen dieselben Aufgaben, wie Berufsgenossenschaften und versichern ihre Arbeitnehmer im Gesundheitsdienst, Verwaltungen, Bauwesen, Verkehr- und Nachrichtenwesen, Land-, Garten- und Forstwirtschaft und in Entsorgungs-, Reinigungs-und Versorgungseinrichtungen. Auch Angestellte in kulturellen Einrichtungen, wie Theater, Oper und Museen sind bei den Unfallkassen versichert.
- Die Aufgaben der Unfallkassen "Öffentlicher Dienst" sind dieselben, wie die der Berufsgenossenschaften.
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